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Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45262931)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln
Номер конкурса: 45262931
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720230922 13:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesRestricted procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderDefence01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln
      Flughafenstraße 1
      Köln
      51147
      Germany
      Telefon: +49 2203-908-2921
      E-Mail: bwdlzkoelnbeschaffung@BUNDESWEHR.ORG
      Fax: +49 2203-908-086773099
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532972
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: http://www.evergabe-online.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Verteidigung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Unterhaltsreinigung in der Waldkaserne Hilden

        Referenznummer der Bekanntmachung: 6002521891-BwDLZ Köln
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90911200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 4 Jahren über die Gebäudereinigung (ohne Fenster) in der Waldkaserne Hilden, Elberfelder Straße 200 in 40724 Hilden

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        40724 Hilden

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Fußbodenfläche ca. 34.158,24 m²

        Jahresreinigungsfläche ca. 2.800.762,32 m²

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Stundenverrechnungssatz Sonderreinigung / Gewichtung: 5,00
        Qualitätskriterium - Name: Anzahl Jahresstunden / Gewichtung: 39,00
        Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienzklasse Waschmaschine/Trockner / Gewichtung: 6,00
        Qualitätskriterium - Name: Einsatz umweltschonender zertifizierter Reinigungsmittel / Gewichtung: 4,00
        Qualitätskriterium - Name: Einsatz wiederverwendarer/recycingfähiger Abfallsäcke / Gewichtung: 2,00
        Qualitätskriterium - Name: Einsatzzeiten Vorarbeiter / Gewichtung: 5,00
        Preis - Gewichtung: 39,00
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-01
        Ende: 2028-02-29
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis

        zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der

        deutschen Sprache voraus.

        Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre von 2020 - 2022,

        - gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht oder die Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestforderung Jahresumsatz: 400.000 € netto

        Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung:

        Personenschäden = 3.000.000 €, Sach- und Umweltschäden =1.500.000 €, Allmählichkeitsschäden = 1.000.000 €,

        Schlüsselverlustschäden = 250.000 €, Bearbeitungsschäden =1.500.000 €

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages:

        - gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,

        - gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig,

        - Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,

        - mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen

        - Erklärung des Unternehmens gemäß EU-Kommission Art 5k VO 833/2014.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestforderung Beschäftigte: 30 fest Angestellte im Bewerberunternehmen (nicht der Unternehmensgruppe),

        Mindestforderung Referenzen: Angabe des Auftraggebers mit Anschrift, Angabe des jeweiligen Auftragswertes sowie die Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-22
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-10-02
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis

      zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der

      deutschen Sprache voraus.

      Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

        § 135 Unwirksamkeit

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

        § 135 Unwirksamkeit

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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