Miscellaneous outerwear (Германия - Тендер #44012933) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb Номер конкурса: 44012933 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung von Funktions-Unterziehrolli Bayern
Reference number: 02.202-140/2023Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf:
4.200x Funktions-Unterziehrolli blau, Damen Polizei
9.200x Funktions-Unterziehrolli blau, Herren Polizei
800x Funktions-Unterziehrolli blau, Damen Justiz
1.600x Funktions-Unterziehrolli blau, Herren Justiz
gem. TL-BY 42, Ausgabe 2 vom 24.02.2023
Vertragszeitraum: bis 31.08.2025; 2x12 Monate Option.
Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen.
Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift -Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!-, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Sie sind zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb Gimter Str. 26 34346 Hann. Münden
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf:
4.200x Funktions-Unterziehrolli blau, Damen Polizei
9.200x Funktions-Unterziehrolli blau, Herren Polizei
800x Funktions-Unterziehrolli blau, Damen Justiz
1.600x Funktions-Unterziehrolli blau, Herren Justiz
gem. TL-BY 42, Ausgabe 2 vom 24.02.2023
Vertragszeitraum: bis 31.08.2025 mit 2x12 Monaten Option.
Es besteht die Option der Verlängerung zu jeweils weiteren 2x12 Monaten.
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung von
-Technischen Lieferbedingungen
-Preis
nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von
Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
Funktions-Unterziehrolli Bayern
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung von
-Technischen Lieferbedingungen
-Preis
nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von
Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung