Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212120 Konstruktionen für Brücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/01/2018
Ende: 28/02/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
21/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hering Bau GmbH
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212120 Konstruktionen für Brücken
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/01/2018
Ende: 28/02/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hering Bau GmbH
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Planung und Ausführung Stützwand STM 1
(MKA 105_71)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Zuge der Baumaßnahme werden bei km 65,094 bzw. 65,097 ein Kabelschacht sowie ein Enwässerungsschacht in Gleisnähe hergestellt. Um die angrenzende Böschung an den beiden
Bauwerken zurückzuhalten, war zwischen km 65,0+92 und km 65,0+97 eine Stützwand erforderlich.
Diese zusätzliche Leistung hat sich im Rahmen der detaillierten Ausführungsplanung ergeben, war im Rahmen der Entwurfsplanung nicht vorhersehbar und konnten im Hauptvertrag nicht
berücksichtigt werden.
VII.2.3)Preiserhöhung