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Parking services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44012885)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Olympiapark München GmbH
Номер конкурса: 44012885
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230719Not applicableModification of a contract/concession during its termServicesNot applicableNot applicableNot applicableNot applicableNot applicable01C2001
24/07/2023    S140

Deutschland-München: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern

2023/S 140-448703

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Olympiapark München GmbH
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
E-Mail: strobel@olympiapark.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nachtragsvereinbarung zum Pachtvertrag über die Parkraumbewirtschaftung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Olympiapark München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand der Konzession ist die Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände des Olympiaparks München.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: X
Bezeichnung des Auftrags:

Pachtvertrag über die Parkraumbewirtschaftung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/05/1998
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.brk.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 608 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben bei Ziffer V.2.4) und VII.1.6) sind bezogen auf die jeweiligen, aktuellen Jahreskosten. Die Angaben bei Ziffer VII.2.3) sind bezogen auf die jeweiligen Jahreskosten.

Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im Jahr 1998 zunächst für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. Nach Maßgabe der ersten Nachtragsvereinbarung aus dem Jahr 2007 ist die Geltungsdauer des Vertrags nunmehr unbegrenzt. Jede Partei hat jedoch das Recht, den Vertrag ohne Begründung jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.6. oder 31.12. ei­nes Kalenderjahres zu kündigen. Eine Kündigung ist bislang nicht erfolgt. Die (unbegrenzte) Laufzeit des Vertrages wird durch die Nachtragsvereinbarung nicht verändert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89-1276-2411
Fax: +49 89-1276-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:

„Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Olympiapark München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Konzession ist die Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände des Olympiaparks München. Der Gegenstand der Konzession bleibt durch die Nachtragsvereinbarung unverändert.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 608 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.brk.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zwischen der Verpächterin und der Pächterin besteht ein Pachtvertrag über die Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Gelände des Olympiaparks (im Folgenden: Pachtvertrag). Der Pachtvertrag wurde am 08.05.1998 bzw. 25.05.1998 geschlossen. Die Laufzeit des Pachtvertrages wurde mit einem ersten Nachtrag vom 05.12.2007 geändert.

In dem Pachtvertrag sind unter § 4 Ziffer 1 S. 1 die Parktarife, also die gegenüber den Nutzern des Parkraums geltenden Parkgebühren vertraglich festgeschrieben. Unter § 6 des Pachtvertrages ist zudem eine Pachtzinsregelung vorgesehen, die die Pachthöhe abhängig von dem Jahres-Netto-Betriebserlös aus der Parkplatzbewirtschaftung (sprich: abhängig von den Einnahmen der Parkgebühren) bestimmt.

Die Kosten der Pächterin (insbesondere die Personalkosten) sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, während sich die Betriebserlöse aus der Bewirtschaftung des Parkraums nicht entsprechend entwickelt haben (bzw. während der Corona-Pandemie sogar rückläufig waren). Insbesondere hat die Pächterin diverse Investitionen getätigt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Parkgebühren bzw. der Höhe des aktuellen Pachtzinses nicht amortisieren können. Deshalb ist erstens geplant, die Parkgebühren zu erhöhen. Neben der Anpassung der Parktarife soll zweitens auch die Bemessungsgrenze angehoben werden. Diese Änderungen sollen im Wege eines zweiten Nachtrags zum Pachtvertrag umgesetzt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Bei den divergierenden Entwicklungen hinsichtlich der Kosten einerseits und der Erlöse aus der Parkraumbewirtschaftung andererseits handelt es sich um einen unvorhersehbaren Umstand. Dabei ist zu beachten, dass die unterschiedliche Entwicklung der Kosten einerseits und der Erlöse andererseits als solche vielleicht noch hätte vorhergesehen werden können. Nicht vorhergesehen werden konnte jedoch bei Vertragsschluss die genaue Entwicklung der Kosten (insbesondere die Höhe der zwischenzeitlich getätigten Investitionen) und der Erlöse. Der Konzessionsgeber konnte also in der Erwartung, dass sich die Grundlagen für die Bewertung und Festlegung des Pachtzinses vermutlich ändern werden, nicht gleich eine dynamische Bemessungsgrenze festschreiben. Vielmehr musste er hierfür die tatsächlichen Entwicklung bei Kosten und Erlösen kennen, wie sie sich erst während der Vertragslaufzeit ergeben haben. Gleiches gilt für die Erhöhung der Parktarife.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 608 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 090 000.00 EUR

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