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Mechanical excavators (Германия - Тендер #44012865)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Номер конкурса: 44012865
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230831 10:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Göttinger Entsorgungsbetriebe
      Rudolf-Wissell-Str. 5
      Göttingen
      37079
      Germany
      Telephone: +49 551400-2310
      E-mail: vergabestelle@goettingen.de
      Fax: +45 551400-3201
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/124983
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.vergabe.rib.de
      to the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      Environment
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Lieferung eines Umschlagbaggers

        Reference number: 110_2023
      2. Main CPV code:
        43262100
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Lieferung eines Umschlagbaggers für die Göttinger Entsorgungsbetriebe.

        Diese betreiben eine Umschlaganlage für Abfälle auf der Fläche der Bauabfallverwertungsanlage und –restedeponie Königsbühl im Norden der Stadt Göttingen.

        Für die Verladung sowie zum Zwecke der Vorsortierung von Abfällen wird ein Bagger mit Sortiergreifer benötigt. Der Bagger soll bevorzugt im Freien verwendet werden. Die Nutzung in einer

        belüfteten Halle muss ebenfalls möglich sein. Bei den zu verladenden Abfällen handelt es sich um Altholz, Sperrmüll, Altpapier und Leichtstoffverpackungen („Gelbe Säcke“). Weiterhin soll

        der Bagger gelegentlich zum Aufbringen von Straßenseitengräben verwendet werden.

        Der Greifbagger ist komplett mit Wartung (Laufzeit 48 Monate oder 6 000 Betriebsstunden) anzubieten. Mindestens alle 1000 Betriebsstunden ist eine Komplettwartung des Baggers anzusetzen.

        Der Wartungsvertrag (einschl. Einzelpositionen Reparaturen) ist Bestandteil des Auftrages.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Göttinger Entsorgungsbetriebe

        Entsorgungszentrum Königsbühl

        Königsbühl 98

        37079 Göttingen

      4. Description of the procurement:

        Lieferung eines Umschlagbaggers für die Göttinger Entsorgungsbetriebe.

        Für die Verladung von Altpapier und Altholz sowie zum Zwecke der Vorsortierung von Abfällen wird ein Umschlagbagger benötigt.

        Der Bagger soll sowohl in einer Halle als auch im Freien verwendet werden.

        Der Umschlagbagger und seine Anbaugeräte müssen allen die Technik, die Sicherheit und den Umgang betreffenden deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in der neuesten Fassung entsprechen, unter anderem sind dies

        — Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

        — Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

        — Unfallverhütungsvorschriften und weitere berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

        _ StVZO, inkl. allen Anlagen

        Es ist eine Vollgarantie von mindestens 36 Monaten oder mindestens 4 500 Betriebsstunden (je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird) für den Umschlagbagger inkl. aller Anbaugeräte und Teile zu gewährleisten.

        Zum Beschaffungsumfang gehören insbesondere:

        — Lieferung des Baggers inklusive aller dazugehörigen Komponenten, Anbauteile und Betriebsmittel

        — Abladen und Herstellen der vollen Betriebsbereitschaft mit allen Anbauteilen/Zusatzgeräten und Betriebsmitteln

        — Personaleinweisung (Bedienpersonal) für bis zu 8 Personen (mit Nachweis!).

        — Personaleinweisung (Wartungs-/Reparaturpersonal) für bis zu 8 Personen

        — Übergabe der geforderten und erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen

        Die Schulung des Wartungs-/Reparaturpersonals des Auftraggebers muss so umfassend erfolgen, dass die notwendigen Wartungsarbeiten auch durch Mitarbeiter des Auftraggebers durchgeführt werden können.

        Die Durchführung von Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch den Auftraggeber darf keinen negativen Einfluss auf die Garantie- und Gewährleistungsansprüche haben.

        Der Wartungsvertrag (incl. Reparaturpositionen) ist Bestandteil des Auftrages.

        Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens einen Referenz-Standort in Deutschland zu benennen, an denen ein Bagger des angebotenen Typs und Ausrüstung in Betrieb ist.

        Insbesondere hat der Bieter mit Angebotsabgabe -zum Zweck der Angebotswertung- einen Standort (mit Ansprechpartner) anzugeben, an dem ein Vor-Ort-Termin zur Begutachtung und Bedienung sichergestellt ist.

        Die Vorführung muss im Zeitraum vom 05.09. - 20.09.2023 für mindestens 2 Stunden intensiv selbst fahren, testen und bewerten realisiert werden.

        Sofern sich das Ergebnis der Vorführung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote für den Bieter nicht mehr zuschlagentscheidend auswirken kann, behält sich der AG unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen

        und effektiven Vergabeverfahren vor, auf eine Vorführung zu verzichten. Hierüber wird der Bieter unverzüglich im Rahmen des § 134 GWB schriftlich benachrichtigt.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Lieferzeit / Weighting: 10
        Quality criterion - Name: Funktionalität (Fahrversuch) / Weighting: 15
        Quality criterion - Name: Technischer Wert / Weighting: 25
        Cost criterion - Weighting: 10
        Cost criterion - Weighting: 40
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 14
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Der betriebsbereite Umschlagbagger ist innerhalb der vom Bieter im Angebot benannten Zeitraumes zu liefern.

        Die Lieferfrist endet dessen ungeachtet spätestens 14 Monate ab Zuschlagserteilung.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

        - Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung)

        - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft.

        - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt Erklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden_GWB),

        Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.

        Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Die Nachweise können vom Bieter auch direkt mit dem Angebot als Anlage eingereicht werden

        Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.

        Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

        Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

        Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

        - Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellungvergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren,

        - Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,

        - Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,

        - Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse

        abgelehnt worden ist,

        -- eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.

        Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

        Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://uea.publicprocurement.be/gdpr.

        Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

        Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.

        Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

        Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

        - Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.

        - Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester-und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten.

        Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://uea.publicprocurement.be/gdpr .

        Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

        Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.

        Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Bieter, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        § 17 VOL/B;

        Mit Angebotsabgabe werden folgende Zahlungsziele akzeptiert:

        Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Endabnahme.

        Der Auftraggeber kann mit Begründung den Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllungeingesetzten Person verlangen, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichtenverstoßen hat.

        Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

        Lieferung des Umschlagbaggers gemäß den Angaben des Bieters im Angebot. Spätestens 14 Monate nach Zuschlagserteilung hat die Lieferung des abnahmefähigen Umschlagbaggers zu erfolgen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-08-31
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-10-30
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-08-31
      Local time: 10:00
      Place:

      Stadt Göttingen

      Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-

      Hiroshimaplatz 1-4

      37083 Göttingen

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Der betriebsbereite Umschlagbagger ist innerhalb der vom Bieter im Angebot benannten Zeitraumes zu liefern.

      Die Lieferfrist endet dessen ungeachtet spätestens 14 Monate ab Zuschlagserteilung.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Contact person: 21339
        Telephone: +49 4131151331
        E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet address: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

        Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

        Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

        Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

        Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Contact person: 21339
        Telephone: +49 4131151331
        E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet address: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-07-19

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