Works for complete or part construction and civil engineering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44012582) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 44012582 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2023/S 140-447261
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düren
ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
Anpassung Erdung auf Belangen des Abnahmeprüfers
(MKA 56_20)
Die unterschiedlichen Fertigstellungszeitpunkte der verschiedenen Fachgewerke (50 Hz, MTA, OLA. KIB) in Bezug auf die Bahnsteiganlagen verursachten Schwierigkeiten für eine koordinierte, fachgerechte und sicherheitstechnisch korrekte Ausführung der Erdung der jeweiligen Bauwerke/Bauteile. Als Voraussetzung für die Innutzungnahme wurden durch den Abnahmeprüfer zusätzliche Anpassungen bei der Erdung der Aufzugseinhausungen und einem OLA-Mast im Bahnsteigbereich gefordert.
Diese Leistungen haben sich erst im Rahmen der Abnahme der Bahnerdung ergeben, waren im Rahmen der Entwurfsplanung nicht vorhersehbar und konnten im Hauptvertrag nicht berücksichtigt werden: Anpassung der Erdung auf Belange des Abnahmeprüfers