Works for complete or part construction and civil engineering work (Германия - Тендер #44012582) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 44012582 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Works for complete or part construction and civil engineering work
2023/S 140-447261
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Düren
ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
Anpassung Erdung auf Belangen des Abnahmeprüfers
(MKA 56_20)
Die unterschiedlichen Fertigstellungszeitpunkte der verschiedenen Fachgewerke (50 Hz, MTA, OLA. KIB) in Bezug auf die Bahnsteiganlagen verursachten Schwierigkeiten für eine koordinierte, fachgerechte und sicherheitstechnisch korrekte Ausführung der Erdung der jeweiligen Bauwerke/Bauteile. Als Voraussetzung für die Innutzungnahme wurden durch den Abnahmeprüfer zusätzliche Anpassungen bei der Erdung der Aufzugseinhausungen und einem OLA-Mast im Bahnsteigbereich gefordert.
Diese Leistungen haben sich erst im Rahmen der Abnahme der Bahnerdung ergeben, waren im Rahmen der Entwurfsplanung nicht vorhersehbar und konnten im Hauptvertrag nicht berücksichtigt werden: Anpassung der Erdung auf Belange des Abnahmeprüfers