Fair services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44011714) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Ludwigsburg Номер конкурса: 44011714 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Auf- und Abbaulogistik von städtischen Outdoor-Großveranstaltungen
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0020Auf- und Abbaulogistik von 5 städtischen Outdoor-Großveranstaltungen
71638 Ludwigsburg
Deutschland
Auf- und Abbaulogistik von städtischen Outdoor-Großveranstaltungen (insbesondere Kinderfest, Ludwigsburger Pferdemarkt, Venezianische Messe, Ludwigsburger Antikmeile, Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt).
Dies beinhaltet u.a. die Lagerlogistik, den Transport sowie den Auf- und Abbau und die Wartung von Elementen, technischer Ausrüstung und Bauten.
1.1.1
In der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Erklärungen abzugeben:
d) Erklärung über den Eintrag in das Berufsregister
i) Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
1.2.1
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem AN zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 5 Mio. EURO, Sachschäden 1 Mio. EURO, für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250.000 EURO. Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Höhe der Umsätze des Unternehmens für die vergleichbare ausgeschriebene Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 liegt bei über 50.000 € netto.
1.3.1
Referenzliste in deutscher Sprache: mindestens 2 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen in vergleichbaren Projekten (nicht älter als 5 Jahre) mit folgenden Angaben: Auftraggeber (Name und Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Projekts: Beschreibung der Art der Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (brutto), Ausführungszeitraum (von/bis).
Vergleichbares Projekt bedeutet: Veranstaltung mit mehrtägigem, umfangreichem Veranstaltungsaufbau (über 100 Std. Personalaufwand).
Dem Angebot ist beizufügen:
2.2.1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
2.2.3 Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen ) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG abzugeben.
entfällt
entfällt
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Ludwigsburg