Mechanical engineering installation works (Германия - Тендер #44011437) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Bielefeld GmbH Номер конкурса: 44011437 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung und Aufstellung von 2 Stück Betonstations-Fertiggebäude Anlagen
Lieferung und Aufstellung von 2 Stück Betonstations-Fertiggebäude Anlagen
Das vorhandene Mittelspannungsringkabel wird aufgetrennt und über neu zu errichtenden Energiezentralen A und B geführt werden.
Die Gebäude der 2 Energiezentralen, jeweils als 2-teilige Beton-Fertigteilstation ausgeführt, sind Bestandteil dieser Ausschreibung
1)Eigenerklärung GWB und MiLoG.pdf
2)Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU.pdf
3)Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs.5 TVgG-NRW.pdf
4)Firmenprofil/ allgemeine Unternehmensdarstellung
1)Angaben zum Brutto-Gesamtumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), getrennt nach Jahren;
2)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Perso-nen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 5 Mio. € zweifach maximiert pro Jahr (nicht älter als drei Monate) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen;
1)Mind. 3 Referenzen für den Bau und Lieferung von Stationsgebäuden in vergleichbarer Art und Größe der ausgeschriebenen Leistung
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).