Building-cleaning services (Германия - Тендер #44011425) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH Номер конкурса: 44011425 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigungsdienstleistungen für Altenpflegeeinrichtungen
Reference number: SH 01/23Reinigungsdienstleistungen für Altenpflegeeinrichtungen
Altenheime der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach 41065 Mönchengladbach
Unterhaltsreinigung von 8 Gebäuden, davon 7 Altenheime an 6 Standorten im Stadtgebiet von Mönchengladbach und eine Zentralküche. In einem der Altenheime befindet sich die zentrale Verwaltung des Trägers.
zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr zugunsten des Auftraggebers
Einzureichende Unterlagen:
- Anmeldung BG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass das Unternehmen bei der BG angemeldet ist
- Eintragung Handelsregister (mit dem Angebot vorzulegen): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Gewerbezentalregisterauszug (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Nachweis Zahlung von Steuern und Abgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung geleistet wurden
- Nachweis Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 5 Mio. EUR Personen- und Sachschäden, 250.000 EUR Vermögensschäden, 30.000 EUR Schlüsselverlust
- Nachweis keine Insolvenz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvernzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Keine Ausschlussgründe nach MiLoG
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): über technische und berufliche Leistungsfähigkeit: drei Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Besichtigungstermine: 08.08.2023 und 09.08.2023 8 Uhr
Einzureichende Unterlagen:
- Umsetzung EU-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): AN gehört nicht zu russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6PY15AB53DE
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH