Roof-covering work (Германия - Тендер #44011363) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GMP Paderborn Номер конкурса: 44011363 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neukonzeption Kulturwerkstatt; Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
Reference number: 3257ca. 550 m² Trapetzsprofildeckung geschlossen; ca. 100 m² Trapetzprofildeckung gelocht; ca. 700 m² Bitumendichtung mit Wärmedämmung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 550 m² Trapetzsprofildeckung geschlossen; ca. 100 m² Trapetzprofildeckung gelocht; ca. 700 m² Bitumendichtung mit Wärmedämmung
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Minimum level(s) of standards possibly required:Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor.
Eine Teilnahme an der elektronischen Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote ist nicht möglich.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.