Primary school construction work (Германия - Тендер #44011362) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SBH | Schulbau Hamburg Номер конкурса: 44011362 Дата публикации: 24-07-2023 Сумма контракта: 302 225 632 (Российский рубль) Цена оригинальная: 5 120 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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GU-Leistung, Schimmelmannstr. 70
Reference number: SBH VOB OV 151-23 LGDie Grundschule Marienthal in Wandsbek-Süd, Schimmelmannstr. 70, soll um zwei Züge zur 6-Zügigkeit erweitert werden. Dies soll mittels eines 3-geschossigen Zubaus erfolgen. Die Bestellfläche der BSB beträgt 1.067,8 m² HNF inkl. 408m² für Gemeinschaftsfläche, die als Aula realisiert werden soll, was in Summe 1.484,24 m² Mietfläche ergibt. Die Nutzung gliedert sich in Allgemeine Unterrichtsflächen (8 Klassenräume) und vorgenannte Aula mit Bühne im EG, die gem. VStättVO als Versammlungsstätte genehmigt werden soll.
Es ist geplant das Gebäude in teilvorgefertigter und massiver Bauweise zu errichten. Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit (Bezug Sommer 2024) sollen die benötigten Teilleitusngen durch den späteren Generalunternehmer erbracht werden. Die Teilvorgefertigung dieser standardisierten Planung ermöglicht die Reduzierung der Rohbaumontage auf zirka 4 Wochen und damit eine kürzere Witterungsabhängigkeit und durchgehend hohe Fertigungsgenauigkeit mit Vorinstallationen in Decken- und Wandelementen.
Die Fertigstellung ist für Juli 2024 geplant. Um den hohen Bedarf, aufgrund der großen Anmeldezahlen am Standort, rechtzeitig mit dem erforderlichen Neubau bedienen zu können, sind schnelle Bauabläufe zu gewährleisten.
Die Planungsleistungen basieren auf der Planung des sog. "Hamburger Klassenhauses".
Schimmelmannstr. 70
22043 Hamburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Neubau eines 3-geschossigen Schulgebäudes.
Von den Bietern/Bietergemeinschaften soll ein Gebäude entwickelt werden, welches in Systembauweise wirtschaftlich in kurzer Zeit und in hoher architektonischer und funktionaler Qualität unter Berücksichtigung der geschilderten Anforderungen erreichtet werden kann.
Um eine kostenintensive Verlängerung der Standzeit von temporären mobilen Klassenraumanlagen zu vermeiden, soll das Gebäude in verkürzter Bauzeit in möglichst vorelementierter und hocheffizienter Bauweise errichtet werden.
Der Neubau entspricht den mit der Schule abgestimmten Raumbedürfnissen und pädagogischen Anforderungen und soll zu einem festgesetzten Termin der Schule zu Verfügung gestellt werden.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. September 2023; Fertigstellung ca. August 2024
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Und:
- ausgefüllte Anlage Fabrikatsangaben
- ausgefülltes Preisblatt
- zusätzliche Erklärung über die Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Und:
— Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall von Seiten des Bewerbers,
— Nachweis der Bereitschaft des Versichererungsgebers zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Der Abschluss der Versicherung ist spätestens 8 Tage nach Eingang des Inaussichtstellungsschreibens gemäß § 134 GWB und somit bei einer konkreteren Beauftragungsabsicht durch den Bestbietenden nachzuweisen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Sofern als Bietergemeinschaft (ARGE) geboten wird, ist die Bereitschaft zum Abschluss einer ARGE-Versicherung durch die jeweiligen Versicherungen der ARGE-Partner mit dem Angebot einzureichen.
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft gemäß § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen.
Minimum level(s) of standards possibly required:- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens 3.500.000,00,- Euro erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft zusammen den genannten Mindestwert erreichen.
- Die Erklärungen über den Abschluss der Betriebshaftpflicht im Auftragsfall müssen projektbezogen und über Deckungshöhen in Höhe von mind. 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden erfolgen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— mindestens eine Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. a VOB / A),
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. g VOB / A).
Minimum level(s) of standards possibly required:Es ist mindestens 1 Referenzbescheinigung von einem Bauvorhaben mit vergleichbarer Leistung einzureichen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn der Bieter in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.06.2018)
— ein Gebäude schlüsselfertig errichtet hat und
— das Auftragsvolumen mindestens 1 Mio. EUR netto für die KG 300 & 400 betrug und
— mindestens 900 m² NRF errichtet wurden.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. September 2023; Fertigstellung ca. August 2024
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)