Reconditioning services of ships or boats (Германия - Тендер #44011317) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft "Unterweser" (BBU) mbH Номер конкурса: 44011317 Дата публикации: 24-07-2023 Сумма контракта: 46 726 916 (Российский рубль) Цена оригинальная: 791 600 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Leistungen zur Sanierung des Tagesausflugschiffs "MS HANSA"
Reference number: 2/2023Die BBU ist Betreiber des Salondampfers MS HANSA. Es handelt sich hierbei um ein historisches Restaurantschiff mit Liegeplatz im Schaufenster Fischereihafen in Bremerhaven, das 1960 gebaut wurde. Das Schiff verfügt über ein Gemeinschaftszeugnis für Binnenschiffe gemäß ZSUK, welches beim ZSUK unter Referenz: Hh2632 G geführt wird.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das historische Tagesausflugsschiff MS HANSA in den Bereichen Stahlbau, Maschinenraum und Küche vollumfänglich zu sanieren.
Die hierfür erforderlichen Arbeiten werden anhand der folgenden Lose ausgeschrieben:
Los 1: Stahlbauliche Arbeiten Rumpf, Ruder, Antrieb
Los 2: Rohrbau, Sanitär und Elektroarbeiten
Los 3: Gastronomie / Küche
Die "MS HANSA" wurde im Jahre 1960 auf der Peenewerft, Wolgast gebaut und hat folgende Dimensionen:
Länge ü.A. 38,61 m
Breite ü.A. 8,40 m
Tiefgang ü.A. 2,40 m
Länge L 35,86 m
Breite B. 8,10 m
Tiefgang T. 2,40 m
Anzahl der Fahrgäste max. 100 Personen
Die gesamten Arbeiten müssen zwingend in der Zeit vom 08.01.2024 - 19.02.2024 erbracht werden, da das Schiff davor und danach saisonbedingt als Restaurant- und Tagesausflugsschiff genutzt werden muss.
Stahlbauliche Arbeiten Rumpf, Ruder, Antrieb
Lot No: 1Die Sanierungsarbeiten sind am Werftstandort des bezuschlagten Bieters gemäß Los 1 zu erbringen
Mit Los 1 werden die erforderlichen stahlbaulichen Arbeiten Rumpf, Ruder, Antrieb zur Sanierung des Tagesausflugsschiffs "MS HANSA" ausgeschrieben.
Rohrbau, Sanitär und Elektroarbeiten
Lot No: 2Die Sanierungsarbeiten sind am Werftstandort des bezuschlagten Bieters gemäß Los 1 zu erbringen
Die Leistungen des Los 2 betreffen die erforderlichen Arbeiten"Rohrbau, Sanitär und Elektroarbeiten" zur Sanierung des Tagesausflugsschiffs "MS HANSA".
Gastronomie / Küche
Lot No: 3Die Sanierungsarbeiten sind am Werftstandort des bezuschlagten Bieters gemäß Los 1 zu erbringen
Das Los 3 betrifft die erforderlichen Leistungen zur Sanierung der Gastronomie / Küche des Tagesausflugsschiffes "MS HANSA".
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung von jeweils mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden oder Bestätigung, dass eine solche Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
- Mindestlohn- und Tariflohnerklärung des Auftragnehmers (Formblatt 231)
- ggf. Vereinbarung zur Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen durch Nachunternehmern (Formblatt 232)
- Eigenerklärung "Bezug zu Russland" (siehe Anlage)
- Eigenerklärung, dass die Leistungen in der Zeit vom 08.01.2024 - 19.02.2024 vollständig erbracht werden können.
- Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz vorzulegen, über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2018 - 2022).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVJ67L0
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.