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Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010795)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Номер конкурса: 44010795
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230804 09:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
      18.-März-Straße 50
      Gotha
      99867
      Germany
      Telefon: +49 3621214281
      E-Mail: Vergabe@kreis-gth.de
      Fax: +49 3621214210
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4BYWTMRP7GP/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4BYWTMRP7GP

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, 3. Bauabschnitt, Gebäudeteil A und B, Los 01

        Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2023-03-22/0039
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45000000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Los 01 Fundamentunterfangung Gebäudeteil B

        / DSV Nachgründung

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45262210
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Nachgründung im Außen- und Innenbereich mit DSV-Säulen im HDI-Verfahren einschließlich Baustelleneinrichtung, bauvorbereitenden Arbeiten und der zugehörigen Werkplanung

        Länge der Nachgründung außen: ca.65 m mit ca. 530 m DSV Säule bis zum Durchmesser 1,25 m

        Länge der Nachgründung innen: ca. 40 m mit ca. 440m DSV Säule bis zum Durchmesser 1,25 m

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-18
        Ende: 2023-12-08
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.

        Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.

        Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs.2 ThürVgG;

        Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG;

        Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG;

        Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022

        Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Verpflichtungserklärungen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen ebenfalls in der v.g. Frist vorzulegen.

        Weiterhin sind vorzulegen:

        -Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse,

        -Bescheinigung in Steuersachen

        -Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

        -Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation

        -Erklärung Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

        -Referenzen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

        -Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

        Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.

        Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.

        Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;

        Angaben der technischen Fachkräfte;

        Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung;

        Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal;

        Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-04
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-04
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Landratsamt Gotha, Zentrale Vergabestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      nur Vertreter des Bauherren

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      nur Vertreter des Bauherren

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Thüringer Landesverwaltungsamt
        Jorge-Semprún-Platz 4
        Weimar
        99423
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99423
        Telefon: +49 361573321254
        E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
        Fax: +49 361573321059
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        "entsprechend der Regelungen in §160 GWB"

        Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        "entsprechend der Regelungen in §160 GWB"

        Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
        18.-März-Straße 50
        Gotha
        99867
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99867
        Telefon: +49 3621214281
        E-Mail: Vergabe@kreis-gth.de
        Fax: +49 3621214210
        Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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