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Works for complete or part construction and civil engineering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010761)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: EUROGATE KV-Anlage Wilhelmshaven GmbH
Номер конкурса: 44010761
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230821 11:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      EUROGATE KV-Anlage Wilhelmshaven GmbH
      Ozean-Pier 1
      Wilhelmshaven
      26388
      Germany
      Telefon: +49 421/14253025
      E-Mail: michael.kienast@eurogate.eu
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E97318478
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Privates Logistikunternehmen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Logistik, Umschlag Kombinierter Verkehr
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        KV / Kranbahnbalken

      2. CPV-Code Hauptteil:
        45200000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Verlängerung Kranbahnbalken

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Bei den Kranbahnbalken der KV-Anlage handelt es sich um zwei flachgegründete Stahlbetonbalken mit jeweils einer Gesamtlänge von 765 m. Die Kranbahnbalken weisen einen Querschnitt folgenden Abmessungen auf:

        Kranschienenauflage = 1,00 m, Balkenfuß = 1,90 m bei einer Höhe von 1,70 m.

        Die Oberkante der Kranbahnbalken ergibt sich aus der höhengleichen Verlängerung der Kranschienen, deren Höhe üNN auf +7,11 m liegt. Zur Herstellung der Kranbahnbalken werden geböschte Baugruben erforderlich. Die Tiefe der Gruben beträgt ca. 1,0 bis 1,8 m. Der Rückbau der Asphaltdecke muss im Vorwege der Baumaßnahme erfolgen. Nach der Herstellung der Kranbahnbalken sind Baugruben lagenweise bis ca. 60 cm unter GOK mit dem Aushubmaterial zu verfüllen und zu verdichten. Die

        Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung erfolgt durch ein anderes Gewerk.

        Die Kranbahnbalken sind mit einer kontinuierlich elastisch gelagerten Schiene AS 100 auszurüsten. Die Schienenauflager sind so auszuführen, dass eine nachträgliche Höhenjustierung gegeben ist. Bei der Montage der Schiene sind die Montagetoleranzen der ISO 12488, Klasse 1 einzuhalten. Der Anschluß an den vorhandenen Kranbahnbalken erfolgt über den Querkraftdorn und die Schraubanschlüsse der Bewehrung; das Ende des Kranbahnbalkens ist genauso wieder mit einem Querkraftdorn und den Schraubanschlüssen auszuführen.

        Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

        Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:

        - Technische Bearbeitung Erdungsanlagen / Schienenbefestigung / Prellbock

        - Baustelleneinrichtung,

        - Erdbauarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung Baugruben)

        - Wasserhaltungsmaßnahmen,

        - Herstellung Kranbahnbalken,

        - Installation Kranschienen, Erdungsanlagen und weiterer Ausrüstungsteile.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 8
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.

        2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.

        3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 8 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 8 Monaten die unter Punkt II.2.4 beschriebene Liefer- und/oder Bauleistung übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zum Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Kranbahnbalken Verlängerung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: durchschnittlich 300.000 Euro pro Jahr.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen und mindestens zwei Millionen für Sachschäden je Schadensfall zweifach maximiert je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Darstellung von mindestens 2 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Referenzauftraggeber, die das Unternehmen erfolgreich in den letzten 8 Jahren durchgeführt hat.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

        2. Bei Arbeiten in der Nähe von Gleisen, beim Überqueren der Gleise durch Personen oder Fahrzeuge an Stellen, an denen keine Übergänge vorhanden sind, muss die Zustimmung des Betreibers und/oder der jeweiligen Genehmigungsbehörden spätestens 6 Tage vor Beginn der Arbeiten durch den AN eingeholt werden. Zum gleichen Zeitpunkt ist der AG über diese Maßnahme zu informieren. Gleissperrungen sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG und dem zuständigen Betriebsleiter des AG möglich.

        3. Soweit es im Interesse der Ordnung und Übersicht sowie der Sauberhaltung und Schonung des Werkes erforderlich ist, hat der AN die Reinigung des Werkes und die Abfuhr von Bauschutt bzw. nicht mehr verwendbarem Material auf seine Kosten zu veranlassen. Mit den Kosten für eine Gesamtreinigung, die der AG veranlasst, wird der AN anteilig belastet.

        4. Die Ergebnisse etwa vom AN durchgeführter Boden-, Wasser-, Baustoff- und sonstiger Untersuchungen sind dem AG unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

        5. Der AN hat Arbeitskräfte, die sich als ungeeignet erwiesen haben, nach Aufforderung des AG unverzüglich durch geeignete Leute zu ersetzen. In diesem Fall sind dem AG auf seinen Wunsch die Berufsnachweise der neuen Arbeitskräfte vorzulegen. Über das gesamte eingesetzte Personal ist dem AG auf Anforderung eine namentliche Liste zu übergeben.

        6. Sanitäre Anlagen und WLAN werden nicht zur Verfügung gestellt.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-21
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-21
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Der bevollmächtigte Verhandlungsleiter und der bevollmächtigte Protokollführer öffnen die Angebote und erstellen eine Submissionsniederschrift.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.

      2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.

      3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 8 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 8 Monaten die unter Punkt II.2.4 beschriebene Liefer- und/oder Bauleistung übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 22894990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

        b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

        b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 22894990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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