Bridge construction work (Германия - Тендер #44010756) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 44010756 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Bridge construction work
2023/S 140-448148
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Planung und Ausführung STM 2
(MKA 165_77)
Im Zuge der Baumaßnahme muss bei km 65,060 das Signal 02AA hergestellt werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung
hat sich gemäß dem baubegleitendem Baugrundgutachten herausgestellt, dass eine Rammgründung für das Signal 02AA
gemäß HLV nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund war es erforderlich die Gründung als Monoblock-Fundament auszuführen,
woraus ein größerer Eingriffsbereich in die angrenzende Böschung resultierte. Eine Böschungssicherung (Winkelstützwand)
musste entsprechend ergänzend geplant werden. Gemäß Auflauge des geotechnischen Prüfers der Ausführungsplanung ging
hervor, dass eine Sicherung der darüberliegenden Böschung für die Herstellung der Stützwand ebenfalls zu gewährleisten ist
(Spritzbetonsicherung). Die Kombination aus Winkelstützwand und Spritzbetonwand ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht
sinnvoll. Vor diesem Hintergrund war es notwendig die Böschung als vernagelte Spritzbetonschale zu planen und
auszuführen.
Diese zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Signalgründung haben sich im Rahmen der detaillierten
Ausführungsplanung ergeben, waren im Rahmen der Entwurfsplanung
nicht vorhersehbar und konnten im Hauptvertrag nicht berücksichtigt
werden.