Repair and maintenance services of catering equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010418) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutscher Bundestag Номер конкурса: 44010418 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Reparatur und Wartung von Verpflegungseinrichtungen
2023/S 140-446702
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung, Prüfung und Störungsbeseitigung von küchentechnischen Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte
Instandsetzung, Prüfung und Störungsbeseitigung von küchentechnischen Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte
Instandsetzung, Prüfung und Störungsbeseitigung von küchentechnischen Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
1. Nachtrag zum Vertrag „Instandsetzung, Prüfung und Störungsbeseitigung von küchentechnischen Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte“ (ZR5-1133-2019-220-15-BL370): Austausch alter und störanfälliger Geräte gegen moderne und energieeffiziente Neuanschaffungen (Los 1 und Los 2)“
Austausch alter und störanfälliger Geräte gegen moderne und energieeffiziente Neuanschaffungen (Los 1 und Los 2)
Damit die Leistung aus dem Ursprungsvertrag sowohl für die ausgewechselten Geräte als auch für die verbleibenden Geräte problemlos erfolgen kann, kann ein Auftragnehmerwechsel insbesondere aus technischen Gründen nicht erfolgen.