Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau –
Mörfelden - Walldorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2021
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI51048_92303633_MKA069
Bezeichnung des Auftrags:
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mrfelden - Walldorf
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
11/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2021
Ende: 31/12/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA069: Schwellen wechseln mittels Schwellenwechsler
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund eines Streckentrenners in der Oberleitung konnte ein Teil des Gleisumbaus nicht vollständig durchgeführt werden,
da ein Schienenwechsel unter eingeschalteter Oberleitung aus sicherheitstechnischen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dies ist nicht dem Wirkungsbereich des AN anzulasten.
Ein Schwellenwechsel hingegen ist mit einem Schwellenwechsler auch unter eingeschalteter Oberleitung möglich.
VII.2.3)Preiserhöhung