Repair and maintenance services (Германия - Тендер #43821333) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bw Bekleidungsmanagement GmbH Номер конкурса: 43821333 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Aufbereitungsleistungen AZ Prossen, Dienstleistungsvereinbarungen
Reference number: BWBM-2023-0049externe Aufbereitung von Brillensätzen, Isomatten, Beuteln pers., Wassertragesäcken Dienstleistungsvereinbarungen im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024, mit 3-maliger Verlängerungsoption um 12 Monate
Jeder Bieter kann grundsätzlich den Zuschlag auf alle Lose erhalten.
Die Lose 1 und 2 werden ebenfalls als Zuschlagskombination ausgeschrieben. Sofern die Kombination des erstplatzierten Angebots Los 1 und des erstplatzieren Angebots Los 2 wirtschaftlicher sind als das erstplatzierte Angebot der Zuschlagskombination, werden die Lose separat vergeben.
detaillierte Information siehe Angebotsaufforderung
Brillensatz, Pflegemittel
Lot No: 1BwBM Aufbereitungszentrum Prossen, Talstraße 29, 01814 Bad Schandau OT Prossen
Dienstleistungsvereinbarung über externe Aufbereitung von Brillensatz, ASD 49381A und Pflegemittel ASD 49390A im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024 mit 3-maliger
Verlängerungsoption von je 12 Monaten;
Brillensatz zerlegen: Mindestmenge: 10.000 Stück; Geschätzte Menge: 130.000 Stück;
Brillensatz aufbereiten: Mindestmenge: 7.500 Stück; Geschätzte Menge: 90.000 Stück;
Brillensatz zusammensetzen und verpacken: Mindestmenge: 7.500 Stück; Geschätzte Menge: 90.000 Stück:
Pflegemittel zusammenstellen: Mindestmenge: 0 Stück; Geschätzte Menge: 7.000 Stück;
Bei der Mindestmenge handelt es sich um Stückzahlen über einen Zeitraum von 12 Monaten, die geschätzte Menge bezieht sich auf einen Zeitraum von 48 Monaten. Der Bedarf ist über die Zeiträume nicht gleichverteilt.
3-mailge Verlängerungsoption um je 12 Monate
Isomatten, Beutel pers. Ausstattung, Wassertragesäcke
Lot No: 2BwBM Aufbereitungszentrum Prossen, Talstraße 29, 01814 Bad Schandau OT Prossen
Dienstleistungsvereinbarung über externe Aufbereitung von Isomatten, ASD 46980A/B, Beutel pers. Ausstattung, ASD 17295A und Wassertragesack, ASD 47370A im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024 mit 3-maliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten.
Isomatten aufbereiten: Mindestmenge: 8.000 Stück; Geschätzte Menge: 38.000 Stück;
Beutel persönliche Ausstattung: Mindestmenge: 40.000 Stück; Geschätzte Menge: 140.000 Stück;
Wassertragesack aufbereiten: Mindestmenge: 2.500 Stück; Geschätzte Menge: 5.500 Stück
Bei der Mindestmenge handelt es sich um Stückzahlen über einen Zeitraum von 12 Monaten, die geschätzte Menge bezieht sich auf einen Zeitraum von 48 Monaten. Der Bedarf ist über die Zeiträume nicht gleichverteilt.
3-mailge Verlängerungsoption um je 12 Monate
1a) Anschreiben "Formblatt 1.) a)"
1b) Angabe zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften (sofern zutreffend)
1d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB ("Formblatt 1.) d)")
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-RUS-Sanktionen eingehalten werden ("Formblatt 1.) e)")
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate)
1g) Nachweis einer Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach § 225 SGB IX
1h) Erklärung, dass gemäß § 118 GWB mindestens 30 Prozent der Beschäftigten Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen sind ("Formblatt 1.) h)").
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
2c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme insbesondere für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung:
3 Referenzen über Leistungen, die in der Art und dem Umfang vergleichbar sind
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.