Engineering services (Германия - Тендер #43821292) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH Номер конкурса: 43821292 Дата публикации: 17-07-2023 Сумма контракта: 7 526 127 (Российский рубль) Цена оригинальная: 127 500 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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FW Hallbergmoos - HLS-Planung
Reference number: 7050 HLS-PlanungHLS-Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Goldach in Hallbergmoos
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Hallbergmoos beabsichtigt im Ortsteil Goldach ein Feuerwehrgerätehaus zu erstellen.
An der Hauptstraße soll auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von 9.845 qm ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden. Das Grundstück ist im Besitz der Gemeinde.
Für das zu bebauende Grundstück wird ein qualifizierter Bebauungsplan (Flurnummer 2024/2, 2024/3) mit Grünordnung erstellt werden, dieser ist bereits beauftragt.
Ein detailliertes Raumprogramm liegt vor, ein erster Vorentwurf ebenfalls. Das Gebäude hat gemäß Raumprogramm eine berechnete Grundfläche von 2.065,82 qm. Der Außenbe-reich 5.003,95 qm. Dies ist auf den verfügbaren Flächen möglich.
Vorgesehen sind 7 Fahrzeugplätze, Umkleiden, diverse Geräteräume sowie ein zweistöckiger Aufenthaltsbereich mit Stüberl, Fitnessraum und Jugendraum sowie Schlaf- und Besprechungsmöglichkeiten und Büros. Die Bereiche sind nach ihren Funktionen aufgeteilt (Sozialbereich, Technikbereich). Die einzelnen Bereiche sollen auch bei Veranstaltungen getrennt zugängig funktionieren. Die Möglichkeit einer Erweiterung eines Fahrzeugplatzes, sowie der dazugehörigen PKW-Stellplätze soll berücksichtigt werden.
Ein großzügiger Außenbereich mit Parkplätzen (ca. 40 Stellplätze), Übungsbereich (Turm) und Multifunktionsflächen soll geplant werden. Der Baumbestand entlang der Straße soll möglichst erhalten werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen, somit muss die Planung der Förderrichtlinien entsprechen.
siehe Anlage Verfahrensbedingungen
Gegenstand des Vertrages sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, insbesondere die Grundleistungen gemäß Anlage 15.1 zu § 55 HOAI, sowie gemäß ZVB-Tech-2019.
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Contract performance conditions:Gegenstand des Vertrages sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, insbesondere die Grundleistungen gemäß Anlage 15.1 zu § 55 HOAI, sowie gemäß ZVB-Tech-2019.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.