Roof works and other special trade construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820690) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben Номер конкурса: 43820690 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Dacharbeiten
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wurde vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet.
Ausgeschrieben sind die Dacharbeiten für den Flach- und den Hochtrakt.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Gegenstand dieses Leistungsbereiches ist im Wesentlichen die Herstellung, Lieferung und Montage von Fassaden- und Einbauelementen.
Gegenstand der Leistungen sind:
· Dachabdichtungen auf der Stahlbetondecke über dem Hochtrakt
· Dachabdichtungen auf der Stahlbetondecke über dem Flachtrakt
Die Verlängerung der Ausführungszeit hängt vom Bauablauf ab.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Angaben zu Registereintragungen
-Angaben zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Angaben zu Arbeitskräften
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Ein Anwesenheitsrecht der Bieter und/oder ihrer Bevollmächtigten sieht § 14 EU VOB/A nicht vor. Die wesentlichen Ergebnisse der Submission werden allen Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt (§ 14 EU Abs. 6 VOB/A).
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.