Other electrical installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820680) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Friedrich - Schiller - Universität Jena Vergabestelle Bau- und Planungsleistungen Номер конкурса: 43820680 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 27 Gebäudeautomation VE 4800
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-63-80457080-B-O-27Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung eines Forschungsgebäudes Microverse Center (MCJ) in Jena.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Erstellung einer Gebäudeautomationsanlage.
Neubau Forschungsgebäude MCJ Jena Rosalind-Franklin-Straße 07745 Jena
Das Los beinhaltet die Erstellung einer Gebäude-und Anlagenautomationsanlage mit folgenden Komponenten:
- 13 Automationsstationen mit ca. 3.400 Ein- und Ausgabefunktionen
- 13 Automationsschwerpunkte
- Kabelverlegesysteme in Technikzentralen, ca. 150m
- Verkabelung für GA-Systeme, ca. 45.000 m
- Verkabelung Datenübertragungssysteme GA ca. 6.500 m
- Aufschaltung Gesamtanlage auf bestehende Managementebene
FSU Jena
- Aufschaltung Zählwerte auf bestehende Managementebene
Beutenbergcampus
Der Neubau Forschungsgebäude Microverse Center (MCJ) Jena wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2020-2024 gefördert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a EU Nr. 1 VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung
zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a EU Nr. 2 a-c VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zu EU-Russland Sanktionen
bei geplanten Einsatz von NUN:
- Erklärung nach §12; §15; §17 und §18 ThürVgG
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen:
- aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 3,0 Mio für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a Nr. 3 a-i VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dez. 4, Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistung
Nollendorfer Str. 26, 07743 Jena
Raum Z105
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind, ist eine Bieterbeteiligung nicht vorgesehen!
Der Neubau Forschungsgebäude Microverse Center (MCJ) Jena wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2020-2024 gefördert.
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).