Sewage, refuse, cleaning and environmental services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820612) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement Номер конкурса: 43820612 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Entsorgung von Problemabfällen gemäß Verordnungen zum KrWG in 4 Losen für die AWM Münster
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0641-70Entsorgung von Problemabfällen gemäß Verordnungen zum KrWG in 4 Losen für AWM Münster
Abholung und Entsorgung von Abfälle in 12 Positionen (Säuren, Laugen, Chemiekalien, Spraydosen usw.)
Los-Nr.: 1Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Zwischenlager Rösnerstr.10 48155 Münster, Enstsorgungszentrum Münster-Recyclinghof Zum Heidehof 81 48157 Münster
Abholung und Entsorgung von Abfälle in 12 Positionen (Säuren, Laugen, Chemiekalien, Spraydosen usw.)
optionale Verlängerung um 12 Monate: 01.01.2025 - 31.12.2025
Abholung und Entsorgung von ölhaltigen Betriebsmittel
Los-Nr.: 2Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Zwischenlager Rösnerstr.10 48155 Münster, Enstsorgungszentrum Münster-Recyclinghof Zum Heidehof 81 48157 Münster
Abholung und Entsorgung von ölhaltigen Betriebsmittel
optionale Verlängerung um 12 Monate: 01.01.2025 - 31.12.2025
Abholung und Entsorgung von lösemittelhaltigen Abfällen
Los-Nr.: 3Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Zwischenlager Rösnerstr.10 48155 Münster, Enstsorgungszentrum Münster-Recyclinghof Zum Heidehof 81 48157 Münster
Abholung und Entsorgung von lösemittelhaltigen Abfällen
optionale Verlängerung um 12 Monate: 01.01.2025 - 31.12.2025
Abholung und Entsorgung von Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
Los-Nr.: 4Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Zwischenlager Rösnerstr.10 48155 Münster, Enstsorgungszentrum Münster-Recyclinghof Zum Heidehof 81 48157 Münster
Abholung und Entsorgung von Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
optionale Verlängerung um 12 Monate: 01.01.2025 - 31.12.2025
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
Einzureichende Unterlagen:
- (1) Zertifizierung nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung/Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.
Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Angebot beizufügen.
- (2) Sammelnachweise gem. § 9 NachwV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Nachweisführung erfolgt elektronisch gemäß der Nachweisverordnung (NachwV). Für die Abfallfraktionen der Lose 2 "öhlhaltige Betriebsmittel", 3 "lösemittelhaltige Abfälle" und 4 "Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze" werden mit dem Entsorger Einzelentsorgungsnachweise erstellt. Die Begleitscheine für die Entsorgung dieser Abfallfraktionen werden vor der Abholung vom Entsorger zur Verfügung gestellt. Bei Sammelentsorgungsnachweisen sind vom Entsorger nach der Entsorgung digital signierte Übernahmeschein über das EANV Portal zur Verfügung zu stellen. Die vorhandenen Sammelnachweise gem. § 9 NachwV sind dem Angebot beizufügen.
- Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei).
- Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
- (3) Sortiervorschriften des Anbieter (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Sortierung der Problemabfälle aus den Schadstoffsammlungen erfolgt nach Ausnahme 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) oder wenn nicht anwendbar nach den Vorschriften des ADR. Chemikalienlisten werden nicht geführt. Die Sortiervorschriften des Anbieters müssen konform mit der Sortierung des Ausschreibenden sein und sind dem Angebot beizufügen.
- (4) Transportgenehmigung nach den Vorschriften der ADR/GGVSEB (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Verladung sowie ordnungsgemäßer Transport nach den Vorschriften der ADR/GGVSEB (Fahrzeugausrüstung, Kennzeichnung usw.) in eine zugelassene Anlage. Die Transportgenehmigung der zuständigen Behörde muss bei der Auftragsvergabe vorliegen und sich über den Auftragszeitraum erstrecken. Sie ist dem Angebot beizufügen.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
VVB 241 - Abfall
Münster
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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