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Software programming and consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820444)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Номер конкурса: 43820444
Дата публикации: 17-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071220230811 12:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      Wiesbaden
      65185
      Germany
      E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=6faa20a1ed65fea4f4e6007fdf62cec6
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=6faa20a1ed65fea4f4e6007fdf62cec6

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        HMWEVW - Quick Check ausländische Fahrerlaubnis

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-059
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 den Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups konzipiert und in klickbaren Prototypen umgesetzt.

        Eine der eingereichten Lösungsideen ist der „Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis“. Dieser soll Bürgerinnen und Bürgern digital ermöglichen, die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in Deutschland überprüfen zu lassen.

        Im Nachgang an den Ideenwettbewerb wurde durch das HMWEVW auf Basis der eingereichten Ideen ein Minimum Viable Product (MVP) definiert, das bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten soll. Das MVP umfasst folglich die mit der Fachlichkeit sowie technischen Ansprechpartnern erhobenen fachrechtlichen und technischen Anforderungen und berücksichtigt bestehende Verwaltungsabläufe der Fachbehörden.

        Das HMWEVW möchte mit Unterstützung der PD nun dieses MVP technisch entwickeln lassen und (zunächst) bei einer Pilotbehörde implementieren. Bei erfolgreicher Implementierung und Erprobung bei der Pilotbehörde, soll der MVP ggfs. auch in weiteren Behörden (ggf. bundesweit) implementiert werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72200000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wiesbaden

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Standardlos

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 70
        Kostenkriterium - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Tagen: 1
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 1
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Referenzen / Referenzprojekte :

        Vergleichbarkeit der Referenzen

        Bewertung:

        Gegenstand

        o Vergleichbarer Quick Check = 3 Punkte

        o Vergleichbare sonstige Software (Analyse-Tool, Regelwerke o.ä.) = 1 Punkt

        Nutzerfreundlichkeit der Lösung = 3 Punkte

        Innovativer Charakter der Lösung = 5, bspw.

        o Nutzung von Microservices

        o Neuheit der Lösung

        o Anpassungsmöglichkeit durch den Auftraggeber (Low-Code)

        Innovativer Charakter der Methodik = 5, bspw.

        o Agile Entwicklung mit Auftraggeber

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Darstellung des Unternehmens: Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.

        2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.

        3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

        4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksich-tigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        5. Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen oder, sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, die Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.

        6. Umsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Dies sind Leistungen der Software-Entwicklung und/oder Hosting.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 5: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:

        150.000,00 Euro (je Schadensfall). Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.

        zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard: Umsatz mind. 50.000 EUR netto

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        7. Referenzen / Referenzprojekte : Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 7: Mind. 3 Referenzen über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung für externe Kunden sind erforderlich.

        Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Unter einer vergleichbaren Leistung ist die Entwicklung von Quick Checks, Analyse-Tools, Regelwerken o.ä. zu verstehen.

        Es sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen nachzuweisen, von denen mind. 1 Referenz sowohl die Software-Entwicklung als auch den Betrieb der Software über mindestens 6 Monate betreffen muss.

        Als weitere Mindestanforderung an alle Referenzen gilt, dass diese einen Projektumfang (Eigenleistung) in Höhe von mind. 15 Personentagen aufweisen muss.

        Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1a Referenzblatt jeweils folgende Angaben zu machen:

        a) Bezeichnung des Referenzprojektes,

        b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung,

        c) Projektumfang in PT (Eigenanteil),

        d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (insb. Vergleichbarkeit des Gegenstandes, Nutzerfreundlichkeit, innovative Lösung und/oder Methodik – siehe Ziff. 2.5),

        e) Auftraggeber (Name, Anschrift),

        f) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        s. Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-11
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bewerbungen sind unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig nebst allen Anlagen fristgerecht in elektronischer Textform über die Vergabeplattform hochzuladen. Besondere elektronische Signaturen werden nicht gefordert. Alle qualifizierten Bieter werden - ggf. nach zulässigen Nachforderungen oder Aufklärungen - zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

      Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote werden die Bieter über die Vergabeplattform zum Verhandlungstermin eingeladen.

      Der AG behält sich vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand der Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu reduzieren. Der AG wird maximal drei Bieter zu den Verhandlungen einladen. Bieter, die der AG im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie können als „Reservebieter“ im Verfahren belassen werden. Der AG behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Der AG kann in diesem Fall einzelne Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren „nachnominieren“. Diese Nachnominierung erfolgt anhand der definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung erfolgt nach der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der AG im Falle einer Nachnominierung dafür Sorge tragen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrens- und Informationsstand erreichen.

      Für die Details wird auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1-3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151126601
        E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 6151125816
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-12

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