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Emergency generator (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820292)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Schwandorf
Номер конкурса: 43820292
Дата публикации: 17-07-2023
Сумма контракта: 59 028 444 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 000 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023071220230726 08:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Schwandorf
      Wackersdorfer Straße 80
      Schwandorf
      92421
      Germany
      Telefon: +49 94194583000
      E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
      Fax: +49 94194583999
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e701f-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e701f-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung Netzersatzanlagen

      2. CPV-Code Hauptteil:
        31127000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von 5 baugleichen Netzersatzanlagen (NEA), jeweils ausgestaltet als mobiler, zweiachsiger, geländefähiger Anhänger (Drehschemelanhänger) für allradgetriebene geländefähige LKW. Lieferung nach Schwandorf und Einweisung vor Ort.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1 000 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        31127000, 31682500, 31682510, 31682530
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landkreis Schwandorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von 5 baugleichen Netzersatzanlagen (NEA), jeweils ausgestaltet als mobiler, zweiachsiger, geländefähiger Anhänger (Drehschemelanhänger) für allradgetriebene geländefähige LKW. Lieferung nach Schwandorf und Einweisung vor Ort.

        Alternativ statt Drehschemelanhänger kann ein Tandemhänger angeboten werden.

        Bei den Angaben handelt es sich um Mindestanforderung, die mit der gebotenen Leistung erfüllt werden muss. Die Übereinstimmung der Leistung wird anhand dieser Leistungsbeschreibung überprüft.

        Die Netzersatzanlage dient:

        1. der Inselversorgung/Direktversorgung von z. B. Einsatzstellen

        (Schutzmaßnahme: Schutz durch Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern – mit Isolationsüberwachung siehe 2.1.14

        2. der Inselversorgung/Direktversorgung von z. B. Einsatzstellen mit weiteren NEAen des THW zur gemeinsamen Versorgung (Betrieb von mehreren NEAen in unmittelbarer Nähe zueinander (Schutzmaßnahme: Schutz durch Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern – mit Isolationsüberwachung siehe 2.1.14)

        3. zur Einspeisung in vorhandene zuvor freigeschaltete (spannungsfreie) Netze (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) im Einzelbetrieb zur Versorgung des Versorgernetzes oder von elektrischen Anlagen.

        4. zur Einspeisung in vorhandene zuvor freigeschaltete (spannungsfreie) Netze (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) mit weiteren parallelschaltfähigen NEAen des THW zur gemeinsamen Versorgung des Versorgernetzes oder von elektrischen Anlagen (Betrieb von mehreren NEAen im Verbund parallel)

        5. zur parallelen Einspeisung in vorhandene unter Spannung stehende Netze (Netzparallelbetrieb für TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) im Einzelbetrieb.

        6. zur Einspeisung in vorhandene unter Spannung stehende Netze (im Netzparallelbetrieb für TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) mit weiteren parallelschaltfähigen NEAen des THW zur gemeinsamen Versorgung (Betrieb von mehreren NEAen im Verbund parallel zu einem Versorgernetz).

        7. zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern ohne Anschluss an ein Versorgungsnetz im Einzelbetrieb

        8. zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern ohne Anschluss an ein Versorgungsnetz mit weiteren parallelschaltfähigen NEAen des THW zur gemeinsamen Versorgung

        9. zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern mit Anschluss an ein unter Spannung stehendes Versorgungsnetz im Einzelbetrieb und im Netzparallelbetrieb als Ausfallreserve für eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung, für einen Notstrombetrieb oder für Lastspitzen (Spitzenlastbetrieb)

        10. zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz/IT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern mit Anschluss an ein Versorgungsnetz zusammen mit weiteren parallelschaltfähigen NEAen des THW zur gemeinsamen Versorgung und im Netzparallelbetrieb als Ausfallreserve für eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung, für einen Notstrombetrieb oder für Lastspitzen (Spitzenlastbetrieb).

        Die NEA sind auf Kosten des AN nach Schwandorf zu liefern und es hat eine ausführliche EInweisung vor Ort in Schwandorf stattzufinden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Gewährleistungsdauer / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Lieferfrist / Gewichtung: 10
        Kostenkriterium - Gewichtung: 70
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1 000 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber behält sich vor, anstelle von 5 Netzersatzanlagen nur 3 oder 4 Netzersatzanlagen zu beauftragen.

        In diesem Fall wird der Preis für die Anzahl der Beschaffungen gewertet (bei 4 Beschafffungen also der Preis für 4 Netzersatzanlagen, bei 3 Beschaffungen also der Preis für 3 Netzersatzanlagen). Die Entscheidung, ob der Auftraggeber 5, 4 oder 3 Netzersatzanlagen beschafft, steht dem Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung frei. Der Auftragnehmer kann aus der Beschaffung von nur 4 oder 3 Netzersatzanlagen keine Ansprüche gegen den Auftraggeber ableiten.

        Darüber hinaus sind Teilleistungen/Ausstattungsmerkmale optional anzubieten, d. h. der Auftraggeber kann bis zur Zuschlagesentscheidung entscheiden, ob er alle oder einzelne Netzersatzanlagen mit oder ohne diese optionalen Teilleistungen/Ausstattungsmerkmale bestellt. Gewertet wird der Preis der zu bestellenden Ausstattung.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1.Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen (nach gesonderter Aufforderung).

        2. Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.

        3. Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB

        4. Eigenerklärung L 127, kein Bezug zu Rußland

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Nachweis der Lieferung von mindestens 50 vergleichbaren (vergleichbar bedeutet, >50 kVA) Netzersatzanlagen seit 01.01.2018..

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Einzelbeieter allein oder Bietergemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-26
      Ortszeit: 08:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-16
      Ortszeit: 12:01
      Ort:

      elektronisch. Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
        Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

        angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

        Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

        Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem

        Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        § 160 GWB Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten

        nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder

        zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

        angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

        Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

        Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem

        Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        § 160 GWB Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten

        nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder

        zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
        Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-12

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