Track construction works (Германия - Тендер #43643895) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburg Port Authority AöR Номер конкурса: 43643895 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten
Reference number: RI-1075-23-O-EUInstandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen
auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung (mit maximal zwei Firmen je Los) vergeben werden.
Los 1: Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Los 2: Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Der Auftraggeber geht nach seiner Auftragswertschätzung davon aus, dass auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer
Gesamthöhe von ca. 950.000 EUR (netto) in ca. 55 Einzelaufträgen abgerufen werden (geschätzter
Auftragswert). Umfangreichere Bauvorhaben werden gesondert ausgeschrieben. Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass der
Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte
Vertragslaufzeit nicht mehr als 16.000.000 EUR betragen wird .
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch kleinste Aufträge kurzfristig zu übernehmen.
Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Lot No: 1Hamburg
Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
siehe II.2.7
Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Lot No: 2Hamburg
Der Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn soll auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
siehe II.2.7
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des Versicherungsträgers
3.) eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG
4.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
5.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen
Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
2.) Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
3.) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht), Kopie der gültigen Police
4.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
2.) Die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3.) Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
4.) Los 1: Die Eintragung in die Listen A1, 2, FN oder N der Freien und Hansestadt Hamburg (Asphaltarbeiten)
5.) Los 2: Datenblätter der Stopfmaschinen sowie Angaben zur Stopfleistung
Minimum level(s) of standards possibly required:Los 1:
Für die Ausführung von Straßenbauarbeiten gelten die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg ZTV/St-Hmb. in der neuesten Fassung.
Asphaltarbeiten im Bereich der öffentlichen Wegeflächen dürfen nur von zugelassenen Firmen (Listen A1, 2, FN und N) erfolgen. Die entsprechende Zulassung ist mit Angebotsabgabe (Los 1)
nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Die Ausschreibung erfolgt gem. §19 Abs. 3 SektVO
Ausschreibungsstelle HPA
Information about authorised persons and opening procedure:Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
2031
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hamburg Port Authority AöR