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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43643797)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Niersverband Viersen
Номер конкурса: 43643797
Дата публикации: 10-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023070520230830 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Niersverband Viersen
      Am Niersverband 10
      Viersen
      41747
      Germany
      Telefon: +49 2162/3704-0
      E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E58456955
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E58456955

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk: Neubau Faulbehälter 1 - Planungsleistungen

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für den ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebenen Neubau des Faulbehälters 1 auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einschließlich des Rückbaus des alten Faulbehälters und des Zwischenbauwerks (Los 2 und 3).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachung

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71322000, 71356400, 71521000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.

        Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.

        Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.

        Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2031-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:

        1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);

        2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);

        3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)

        Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhe 8).

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnik

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71356400, 71333000, 71334000, 71521000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.

        Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.

        Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.

        Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI.

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2033-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:

        1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);

        2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);

        3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)

        Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.

      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 8 und 9).

      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachplanung EMSR- und Elektrotechnik

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71323100, 71314100, 71316000, 71521000
      29. Erfüllungsort:
      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.

        Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.

        Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.

        Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die EMSR- und Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.

      31. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2033-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:

        1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);

        2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);

        3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)

        Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.

      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhe 3), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 8 und 9).

      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:

        Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachplanungplanung Tragwerksplanung

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71327000
      42. Erfüllungsort:
      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt.

        Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden.

        Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.

        Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI.

      44. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2031-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:

        1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);

        2) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 15 Jahren (Gewicht 80%);

        3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%)

        Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.

      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 und 6).

        Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphase 8 (besondere Leistung) ist optional vorgesehen.

      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:

        Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe Abschnitt III.2.1.)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

        Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:

        1. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit dem für das jeweilige Los einschlägigen Hochschulabschluss im Bereich Ingenieurwesen (alle Lose), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.

        2. Referenzen (nicht älter als 15 Jahre) über vergleichbare Planungsleistungen zu den im jeweiligen Los zu vergebenden Planungsleistungen.

        Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular und für die unter 2. und 3. aufgeführten Eignungskriterien anonymisierten Unterlagen. Das Bewerbungsformular, dass auch nähere Erläuterungen dazu enthält, unter welchen Voraussetzungen Planungsleistungen als vergleichbar angesehen werden, kann unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bewerber müssen für jedes Los mindestens eine Referenz des Büros über vergleichbare Planungsleistungen vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.

        Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit einschlägigem Hochschulabschluss gemäß Ziffer 2 (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in (alle Lose) zu tragen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-30
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-09-28
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

        Teil 4, Anwendung. Auszug:

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1

        GWB).

        Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

        nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt

        unberührt.

        Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1

        GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die

        Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax

        oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134

        Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

        des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

        Teil 4, Anwendung. Auszug:

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1

        GWB).

        Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

        nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt

        unberührt.

        Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1

        GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die

        Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax

        oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134

        Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

        des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-05

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