Other community, social and personal services (Германия - Тендер #43234191) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH Номер конкурса: 43234191 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie BTHG
Reference number: Z2430-2023-0009Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie für die Beratungsbüros/BTHG
Bezirk 1: Kranenburg, Kleve, Bedburg-Hau, Goch, Uedem
Lot No: 1Kranenburg, Kleve, Bedburg-Hau, Goch, Uedem
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 2: Emmerich, Kalkar, Rees, Xanten
Lot No: 2Emmerich, Kalkar, Rees, Xanten
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 3: Sonsbeck, Kevelaer, Geldern, Issum, Kamp-Lintfort, Straelen, + 2
Lot No: 3Sonsbeck, Kevelaer, Geldern, Issum, Kamp-Lintfort, Straelen
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 4: Wesel, Alpen, Voerde, Moers, Duisburg
Lot No: 4Wesel, Alpen, Voerde, Moers, Duisburg
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 5: Krefeld, Grefrath, Tönisvorst, Viersen, Nettetal
Lot No: 5Krefeld, Grefrath, Tönisvorst, Viersen, Nettetal
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 6: Düsseldorf, Hilden, Langenfeld, Leverkusen, Monheim, Solingen, +2
Lot No: 6Düsseldorf, Hilden, Langenfeld, Leverkusen, Monheim, Solingen
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 7: Bedburg-Kaster, Niederkrüchten, Wegberg, Erkelenz, Schwalmtal
Lot No: 7Bedburg-Kaster, Niederkrüchten, Wegberg, Erkelenz, Schwalmtal
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 8: Düren, Jülich, Eschweiler, Aldenhoven
Lot No: 8Düren, Jülich, Eschweiler, Aldenhoven
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 9: Bonn, Bornheim, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel
Lot No: 9Bonn, Bornheim, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Bezirk 10: Erftstadt, Norvenich, Vettweiß, Euskirchen, Zülpich
Lot No: 10Erftstadt, Norvenich, Vettweiß, Euskirchen, Zülpich
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Hausmeisterdienstleistungen für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen und Beratungsbüros für das BTHG
01.10.2023 bis 31.09.2024. Sofern Auftraggeber und Auftragnehmer bis allerspätestens ein Quartal (3 Monate) vor Vertragsende ein Einvernehmen hierüber erzielen können, besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den vereinbarten Konditionen für ein weiteres Jahr, plus ein zusätzliches Jahr.
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
entfällt
entfällt
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.