Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43234105) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Vorpommern-Rügen -Der Landrat- Номер конкурса: 43234105 Дата публикации: 28-06-2023 Сумма контракта: 88 542 666 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 500 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stromlieferung an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39003Abschluss eines Liefervertrages für Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 4,5 GWh Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Der zu liefernde Strom soll im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes registrierter Ökostrom sein. Bei der Lieferung von Strom aus anderen, ausgeförderten Erzeugungsanlagen sichert der Auftragnehmer zu, dass es sich hierbei nicht um bereits schon einmal vermarkteten Ökostrom handelt („Doppelvermarktung“).
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister des Niederlassungsstaates
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
- Eigenerklärung bezüglich Verordnung (EU) 2022/576 („Russland Sanktionen“)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Elektronische Angebotsöffnung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.