Breathing apparatus for firefighting (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43234017) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Номер конкурса: 43234017 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Atemschutzausrüstung für die Feuerwehr Magdeburg in 3 Losen (30-ZV-0149/23)
Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0149/23Lieferung von Atemschutzausrüstung für die Feuerwehr Magdeburg in 3 Losen
Lieferung von Atemschutz-Komplettgeräten
Los-Nr.: 1Magdeburg
Lieferung von Atemschutz-Komplettgeräten
Lieferung von Atemschutzmasken
Los-Nr.: 2Magdeburg
Lieferung von Atemschutzmasken
Lieferung von Bewegungslosmeldern
Los-Nr.: 3Magdeburg
Lieferung von Bewegungslosmeldern
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht dem Punkt III.1.1.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und VI.3) aufgelistet.
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Nähere Informationen zu präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen sind unter Abschnitt VI. 3) dargestellt.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zwei-fach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis muss spätestens zum Vertragsabschluss vorliegen; mit dem Angebot genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindes-tumsatz 3.000.000 EUR). Der fehlende Nachweis dieser Kriterien wird als Ausschlusskriterium gewertet.
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4) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zwei-fach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall. Der fehlende Nachweis dieser Kriterien wird als Ausschlusskriterium gewertet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der fehlende Nachweis dieser Kriterien wird als Ausschlusskriterium gewertet.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
b) Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
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3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
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Bei Bietergemeinschaften muss jeder Partner der Gemeinschaft für seinen jeweiligen Leistungsanteil die geforderten Anforderungen an Referenzen erfüllen.
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4) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- keine
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
1) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
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2) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
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3) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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4) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
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Weitere Bedingungen sind unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin