Vocational secondary education services (Германия - Тендер #43233872) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bayerisches Landesamt für Schule Номер конкурса: 43233872 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)
Reference number: LAS-2.3-0212-5/12An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 1 von 2
85221 Dachau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 2 von 2
85221Dachau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1564 Staatl. BS Erding (OBB)
85435 Erding
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1565 Staatl. BS Berchtesgadener Land (OBB)
83395 Freilassing
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1567 Staatl. BS Fürstenfeldbruck (OBB)
82256 Fürstenfeldbruck
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1569 Staatl. BS I Ingolstadt (OBB)
85049 Ingolstadt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1570 Staatl. BS II Ingolstadt (OBB)
85051 Ingolstadt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1572 Staatl. BS Miesbach (OBB)
83714 Miesbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1627 Staatl. BS I Rosenheim (OBB)
83024 Rosenheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1628 Staatl. BS Bad Aibling (OBB)
83043 Bad Aibling
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1632 Staatl. BS Wasserburg am Inn (OBB)
83512 Wasserburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1634 Staatl. BS Neuburg a. d. Donau (OBB)
86633 Neuburg a. d. D.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1637 Staatl. BS II Rosenheim (OBB)
83022 Rosenheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1642 Staatl. BS II Traunstein (OBB)
83278 Traunstein
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1737 Staatl. BS Altötting (OBB)
84503 Altötting
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1757 Staatl. BS Pfaffenhofen a. d. Ilm (OBB)
85276 Pfaffenhofen a. d. I.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1776 Staatl. BS Schongau (OBB)
86956 Schongau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3027 Staatl. BS Kelheim (NB)
93309 Kelheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3027 Staatl. BS Mainburg (NB)
84048 Mainburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3028 Staatl. BS Pfarrkirchen (NB)
84347 Pfarrkirchen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3032 Staatl. BS I Landshut (NB)
84034 Landshut
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3193 Staatl. BS IV Landshut (NB)
84036 Landshut
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4061 Staatl. BS Neumarkt i. d. Opf. (OPF)
92318 Neumarkt i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 1 von 2
91421 Schwandorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 2 von 2
91421 Schwandorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 1 von 2
92637 Weiden i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 2 von 2
92637 Weiden i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4158 Staatl. BS Neustadt a. d. Waldnaab (OPF)
92660 Neustadt a. d. Waldnaab
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5013 Staatl. BS I Coburg (OFR)
96450 Coburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5018 Staatl. BS Kulmbach (OFR)
95326 Kulmbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5019 Staatl. BS Lichtenfels (OFR)
96215 Lichtenfels
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5026 Staatl. BS Wunsiedel (OFR)
95632 Wunsiedel
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5031 Staatl. BS III Bayreuth (OFR)
95447 Bayreuth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5156 Staatl. BS II Coburg (OFR)
96450 Coburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6077 Staatl. BS Gunzenhausen (MFR)
91710 Gunzenhausen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6078 Staatl. BS Herzogenaurach (MFR)
91074 Herzogenaurach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6087 Staatl. BS Roth (MFR)
91154 Roth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6186 Staatl. BS II Ansbach (MFR)
91522 Ansbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6193 Staatl. BS Bad Windsheim (MFR)
91438 Bad Windsheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6199 Staatl. BS Nürnberger Land (MFR)
91207 Lauf a. d. P.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6213 Staatl. BS Dinkelsbühl (MFR)
91550 Dinkelsbühl
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7052 Staatl. BS Bad Kissingen (UFR)
97688 Bad Kissingen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7053 Staatl. BS Ochsenfurt (UFR)
97199 Ochsenfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7058 Staatl. BS Miltenberg (UFR)
63897 Miltenberg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7211 Staatl. BS II Aschaffenburg (UFR)
63741 Aschaffenburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7237 Staatl. BS I Aschaffenburg (UFR)
63741 Aschaffenburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7297 Staatl. BS Haßfurt (UFR)
97437 Haßfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7319 Staatl. BS III Schweinfurt (UFR)
97424 Schweinfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8044 Staatl. BS Ostallgäu (SCHW)
87616 Marktoberdorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8058 Staatl. BS Donauwörth (SCHW)
86609 Donauwörth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8073 Staatl. BS Nördlingen (SCHW)
86720 Nördlingen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"