Railway engineering services (Германия - Тендер #43233680) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 43233680 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erneuerung Personenunterführung in Heilbronn Lph 1-4 und optional 5-7
Reference number: 23FEI65303Erneuerung Personenunterführung in Heilbronn Lph 1-4 und optional 5-7
Planungsleistungen (übertragene Leistungen): Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI Lph 1 bis Lph 4, Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1, Leistungsstufe (Lst) 1 bis Lst 2; 50 Hz-Anlagen, Lph 1 bis Lph 4; Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, Lph 1 bis Lph 4; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, Lph 2 bis Lph 3
Planungsleistungen (optionale Leistungen): Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, Lph 5 bis Lph 7; Planungsbegleitende Vermessung, Leistungsstufe (Lst) 3 bis Lst 7; 50 Hz-Anlagen, Lph 5 bis Lph 7; Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, Lph 5 bis Lph 7; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, Lph 4 bis Lph 6
Zuschlagskriterien gemäß II.2.5):
[1.1] Honorar (übertragene+optionale Leistungen): Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4: Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[2.1] BIM-Abwicklungsplan (BAP): Für die Angebotswertung wird der BAP wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet: 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Zusätzlich geforderte Nachweise:
a)Nachweis über die vorhandenen Erfahrungen der Ausführung von Vermessungsleistungen für BIM-Projekte im Eisenbahnverkehrswesen; eine Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangen 24 Monaten.
b)Nachweis über die vorhandenen Erfahrungen in der Aufnahme und Verarbeitung von Punktwolken für BIM-Projekte im Eisenbahnverkehrswesen; eine Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangen 24 Monaten
c)Nachweis über die vorhandenen Erfahrungen im Bereich Baugrunduntersuchungen im Eisenbahnverkehrswesen; eine Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangenen 24 Monaten
d)Nachweis zur Berufserfahrung des Projektleiters: Der verantwortliche Projektleiter Verkehrsanlagen (bzw. Gesamtprojektleiter), muss anhand eines Lebenslaufs mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dieser Position nachweisen. Der Nachweis ist durch ein geeignetes Referenzprojekt mit folgenden Angaben zu erbringen: Name des Referenzprojektes / Örtlichkeit und Inhalt der einzelnen Maßnahme / Besondere Schwierigkeiten/Herausforderungen im Projekt / Leistungszeitraum / ca. Projektkosten / Kontaktdaten eines Ansprechpartners
e)Erfüllung der BIM-spezifischen Eignungskriterien der DB Station&Service AG:
- Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert)
- Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter)
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt mit mindestens 5 Mio. Euro (netto) Bauvolumen aus den vergangenen 24 Monaten oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/Seminaren.
- Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in sind zertifizierte/qualifizierte BIM-Koordinatoren oder Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in
Sollte ein personeller Wechsel im Projektteam innerhalb des Projektzeitraums eintreten, so sind die oben geforderten Eignungskriterien für das ersetzende Personal nachzuweisen. Die Nachweise sind unaufgefordert durch den AN an die zuständige Projektleitung des AG zu übermitteln. Sollten für konkrete Leistungen Nachunternehmer vorgesehen sein, ist dem Teilnahmeantrag eine von diesem unterschriebene Verpflichtungserklärung beizufügen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Zuschlagskriterien gemäß II.2.5):
[1.1] Honorar (übertragene+optionale Leistungen): Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4: Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[2.1] BIM-Abwicklungsplan (BAP): Für die Angebotswertung wird der BAP wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet: 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.