World wide web (www) site design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233191) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Номер конкурса: 43233191 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Relaunch, Hosting, Betrieb, Service und Weiterentwicklung der Internetangebote des BfR
Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0066-22-I-CRelaunch, Hosting, Betrieb, Service und Weiterentwicklung der Internetangebote des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung, der Betrieb und die folgende Weiterentwicklung einer Website-Plattform als Grundlage für den Betrieb und die Darstellung der Website www.bfr.bund.de des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie weiterer Plattform-Websites (Microsites). Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Serviceleistungen (Support, Pflege und Betrieb) für das System.
Optionale Leistung "Erweiterte Erreichbarkeiten und Reaktions- und Wiederherstellungszeiten". Details siehe Vergabeunterlagen.
Die Angaben unter II. 2.7 erfolgen aus rein technischen Gründen. Die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mind. eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Erfahrungen in der Betreuung von Internetseiten,
- Erfahrungen in der Betreuung und Durchführungen von Relaunchs sowie der Weiterentwicklung von Internetseiten,
- Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Content-Management-Systemen (CMS) sowie
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
entfällt
Die Angaben unter II. 2.7 erfolgen aus rein technischen Gründen. Die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.