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Sporting services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232783)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Номер конкурса: 43232783
Дата публикации: 28-06-2023
Сумма контракта: 11 805 689 (Российский рубль) Цена оригинальная: 200 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230725 13:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceRecreation, culture and religion01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
      Nördlicher Zubringer 9-11
      Düsseldorf
      40470
      Germany
      E-Mail: ausschreibungeu@rhineruhr.com
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1ea561-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1ea561-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: gGmbH
    5. Haupttätigkeit(en):
      Freizeit, Kultur und Religion
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        TSR-Manager:in

        Referenznummer der Bekanntmachung: P027
      2. CPV-Code Hauptteil:
        92600000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem/einer TSR-Manager:in.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 200 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        92600000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Düsseldorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung mit einem/einer TSR-Manager:in. Der Leistungsumfang erstreckt sich insbesondere um die Beschaffung, Beaufsichtigung und Testung von TSR-Dienstleistungen. Der genau Leistungsinhalt ist dem Dokument 05_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 200 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-15
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Vertrag zweimal, um jeweils drei (3) Monate zu verlängern. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 31.01.2026.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. Anlage „04_Eigenerklärungen“ ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen:

        EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden

        Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

        Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen:

        EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden

        Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

        Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        siehe Vergabeunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-25
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 13:00
      Ort:

      Düsseldorf

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Die in Abschnitt III. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind nur zu machen bzw. vorzulegen, falls der Bieter nicht präqualifiziert ist.

      2. Die Kostenschätzungen in Ziffern II.1.5) und II.2.6) sind auf der Grundlage aktueller Prognosen vorgenommen worden. Zu beachten ist insoweit, dass der Bedarf über die gesamte Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Der Bedarf kann also niedriger, aber auch höher ausfallen, als er in der zugrundeliegenden Prognose geschätzt wurde. Mithin stellen die Kostenschätzungen in den Ziffern II.1.5) und II.2.6 auch keine Höchstabnahmevolumina dar.

      Der Auftragnehmer erwirbt aufgrund der Angaben aus der Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge vom Auftraggeber. Die Höchstabnahmevolumina beträgt 250.000 €. Das vorgenannte Volumen ist verbindlich. Die Rahmenvereinbarung endet, sobald das Höchstabnahmevolumen erreicht ist. Die Bestimmungen des § 132 GWB bleiben hiervon unberührt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 2211473045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 2211472889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
        Köln
        Germany
        Telefon: +49 2211473045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 2211472889
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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