Photocopying and offset printing equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232656) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Düren Номер конкурса: 43232656 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Installation von 3 Multifunktions-/Drucksystemen und Software inclusive Full-Service mit effektiver Verbrauchsabrechnung
Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2023Lieferung und Installation von 3 Multifunktionsdrucksystemen und Software inkl. Full-Service für die Hausdruckerei des Kreises Düren.
Kreis Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Gegenstand der Leistung sind Lieferung, Installation und Full-Service von Multifunktionssystemen (MFP=Systeme mit Kopier- /Druck- / Scanfunktion) mit effektiver Verbrauchsabrechnung. Insgesamt werden ein s/w- und zwei Farbsysteme benötigt. Ebenso wird eine Software "Hausdruckerei-Manager inkl. Jobticketfunktion" zur Auftragssteuerung und Geräteverwaltung ausgeschrieben. Die entsprechenden Mindestausstattungsmerkmale sind in den Vergabeunterlagen dokumentiert.
Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.01.2024.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber bis spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit dieses Vertrages eine Option auf Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von maximal einem weiteren Jahr.
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix ermittelt. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 gem. Vergabeunterlagen einschließlich der Anlage ASG (Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB). Angabe der Gesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Angaben zu Mitarbeitern. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Die Eignung kann auch über eine gängige Präqualifizierung oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen werden. Sofern in der jeweiligen Bescheinigung eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung nicht älter als drei Monate sein.
Die Referenzen sowie Ihre Angaben zu Unternehmenskennzahlen und gegebenenfalls Unterauftragnehmern sind in den entsprechenden Feldern einzupflegen
Mit Angebotsabgabe sind 3 vergleichbare positive Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Präqualifizierte Unternehmen, die nicht über ausreichende Referenzen in der PQ-Datenbank verfügen verwenden bitte zur Eignungsprüfung die beigefügte Referenzliste.
Es sind die nachfolgend ausgeführten Nachweise/Verpflichtungserklärungen einzureichen (vgl. Checkliste):
- Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung (Formular 324)
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Preisblatt
- Eigenerklärung 124 einschließlich Ausschlussgründe
Sanktionspaket 523 (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Im Bedarfsfall zusätzlich:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532 EU)
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU)
Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix ermittelt. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü-fungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Ka-lendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü-fungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Ka-lendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Kreis Düren - Zentrale Vergabestelle-