Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232466) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43232466 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2023/S 122-386475
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4 (optional 6/7)
Verden
BIM Planung; ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4 (optional 6/7)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verden
BIM Planung; ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4
MKA 11 - zusätzliche Bauwerke Denkmalschutz - Anzeige
Mehraufwand aufgrund Planungsänderung KIB (Denkmalschutz)
Mit der Neubewertung der NLD hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit der Ingenieurbauwerke wurde festgestellt, dass entgegen der Aussagen aus der VP 3 Ingenieurbauwerke unter Denkmalschutz gestellt werden. Zur Herstellung einer neuen Planungsgrundlage unter Berücksichtigung der Randbedingungen sind Untersuchungen, Gutachten, Machbarkeitsstudien und Nachrechungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Planungsänderung, die einen Mehraufwand erzeugt und zusätzlich erforderlich zur Erüfllung des urspürnglichen Werkerfolges ist. Der AN ist bereits mit der Planung der KIB in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möqlich.