Building construction work (Германия - Тендер #43232247) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement Номер конкурса: 43232247 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Neubau Feuerwehrhaus Orts-FW Misburg: Erweiterte Rohbauarbeiten
Reference number: 19-0555-23Neubau eines zweigeschossigen Feuerwehrhauses in Massivbauweise auf bauseits erstellter Baugrube. Bestehend aus Dienstgebäude mit ca. 4.500m³ BRI / ca. 560 m² Grundfläche und Fahrzeughalle (9 Stellplätze) in Beton-/Fertigteilbauweise, ca. 3.800 m³ BRI / ca. 570 m² Grundfläche. Bestandteil dieser Ausschreibung sind Erweiterte Rohbauarbeiten.
Hannover
Die Erweiterten Rohbauarbeiten beinhalten:
- Erdarbeiten: ca. 520 m² Schottertragschicht, ca. 22 m Staukanal, ca. 290 m Abwasserrohre
- Gerüstarbeiten: ca. 1.200 m² Arbeitsgerüst W09
- Ortbeton: ca. 340 m³ Wände, ca. 220 m³ Decken/Bodenplatte
- Bewehrung: ca. 120 t
- Fertigteile: 12 Stk. FT-Stützen, Länge ca. 10m, 9 Stk. Spannbetonbinder, Länge ca. 13,5m 12 Stk. Attikabinder, (H/L) ca. 2,5m/4,0m
- Mauerwerk: ca. 300 m²
- Putz: ca. 1.350 m²
- Fassade: ca. 750m² Verblender mit Kerndämmung
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung
zur Eintragung in den genannten Registern besteht
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgebliche Dokumente vorzulegen.
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärung, über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vorlage mit dem Angebot:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
3. Angabe, welche Teile des Auftrags ggfs. als Unteraufträge vergeben werden (VHB Formblatt 235)
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1:
drei Referenzbescheinigungen (u.a. zu Maurer- und Betonarbeiten) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem
Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Bestätigung des Auftraggebers über
die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Zu 2:
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zu 3:
Nachweis, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unteraufträgen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (VHB Formblatt 236)
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum: A.4.08
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe Auftraggeber*innendaten