Ancillary works for pipelines and cables (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232144) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Номер конкурса: 43232144 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fahrstromverstärkung 750 V - LWL Anbindung Tiefbau GW Vogelweidstr. und GW Ratsweg
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 089/23Die Gleichrichterwerke Vogelweidstraße und Ratsweg benötigen eine LWL Anbindung, damit die Fernwirktechnik gewährleistet werden kann und die Mitnahmeschaltung zwischen benachbarten Gleichrichterwerken gewährleistet ist. Die Leistungen umfassen:
- Tiefbau vom naheliegendem Knotenpunkt bis ins Gleichrichterwerk.
Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung des Gleichrichterwerks und die Örtlichkeiten vor Ort durchzuführen.
Zu den beiden Losen gibt es jeweils zwei weitere Anlagen, die erst nach Einreichung der ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung und Nachforderung über die Bieterkommunikation zugesendet werden.
GW Vogelweidstraße LWL-Anbindung Tiefbau
Los-Nr.: 1Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Die Verlegung vom DN 100 Kabelschutzrohr, die damit einhergehenden Eingriffe in die
Geländeoberfläche und des Erdreichs und die anschließende Wiederherstellung des Oberbaus.
- Der Einbau eines neuen Kabelschachtes und die damit verbundenen Erdarbeiten.
- Den Durchbruch an vorhandenen Schächten und den Anschluss des verlegten Kabelschutzrohres.
Weiterführend ist am Gleisrichterwerk der Hausanschluss herzustellen.
In Abhängigkeit vom Umfang der auszuführenden Leistungen und durch die örtliche Situation
vorgegebenen Randbedingungen ist ein Arbeiten in mehreren aufeinander folgenden Bauphasen
notwendig.
GW Ratsweg LWL-Anbindung Tiefbau
Los-Nr.: 2Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Die Verlegung von DN 100 Kabelschutzrohren, inklusive der Wiederherstellung des Oberbaus.
- Die Demontage und seitliche Lagerung der vorhandenen Ausstattungselemente (Bodenhülsen und
Stahlrohrpfosten, Schranke, Verkehrszeichen), inklusive deren Wiederherstellung.
- Den Durchbruch an vorhandenen Schächten und den Anschluss der verlegten Kabelschutzrohre.
- Die Herstellung eines Schachtes (Typ P-II) und eines Abzweigkastens (AzK, 60x40)
- Die Gleisquerung zwischen zwei Schwellen in offener Trogbauweise mittels eines Betonkabelkanals
mit Deckeln.
In Abhängigkeit vom Umfang der auszuführenden Leistungen und durch die örtliche Situation
vorgegebenen Randbedingungen ist ein Arbeiten in mehreren aufeinander folgenden Bauphasen
notwendig.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung.
Vorlage geeigneter 2 Referenzen innerhalb der letzten 6 Jahre, die der ausgeschriebenen Leistung
entsprechen.
Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Bürgschaft für Mängelbeseitigung
Angebote mit Skonto sind zulässig. Als Frist für die Zahlbarmachung wurden 14 Tage festgelegt.
Bieter sind nicht zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt