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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43231949)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Schulverband Kircheim i. Schw.
Номер конкурса: 43231949
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230725 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Schulverband Kircheim i. Schw.
      Marktplatz 6
      Kirchheim i. Schw.
      87757
      Germany
      Telefon: +49 8215010522
      E-Mail: vgv@meixner-partner.de
      Fax: +49 8215010510
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e6db7-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e6db7-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6-9

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Schulverband Kirchheim i. Schw. als Träger der Grund- und Mittelschule, hat von 2012 bis 2016 die Sanierung des Schulgebäudes der Grund- und Mittelschule durchgeführt. Die Abnahme ist im Jahr 2016 erfolgt. Im Februar 2022 hat der Schulverband die Sanierung des Nebengebäudes, als unterschwelliges Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nun soll die Vergabe der LPH 6 bis 9, im Rahmen eines europaweiten, einstufigen, offenen Verfahrens, der Sanierung des Nebengebäudes und des Neubaus der Aula (=Anbau) erfolgen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71320000, 71321000, 71321200, 71321300, 71321400, 71322000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Markt Kirchheim in Schwaben

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der technischen Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) für die Sanierung Nebengebäude und den Anbau Aula, gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie beispielsweise die Überwachung der Mängelbeseitigung.

        Diese Vergabe betrifft den Neubau der Aula und den verbliebenen Gebäudeteil (Nebengebäude), der in den 70er Jahren erbaute wurde. Das Nebengebäude soll unter Berücksichtigung neuer Förderrichtlinien nach den gleichen Standards wie das Hauptgebäude saniert werden. Zu berücksichtigen ist, eine Umnutzung der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Im Frühjahr 2022 wurde vorab eine Lüftungsanlage in das Nebengebäude eingebaut, die Heizungsanlage wird aus dem Hauptgebäude genutzt.

        Der Sanierungsteil umfasst eine BGF inkl. Dachraum von ca. 2.300 m².

        Der Neubau der Aula umfasst 640 m².

        Ein Planungsbüro (HLS) ist derzeit mit der LPH 1-5 beauftragt. Diese Leistungen sind zu übernehmen. Für den Fall, dass sich der Vorbefasste beteiligt, und grundsätzlich, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen

        Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.

        Zeitschiene:

        Die Angebotswertung findet im Sommer 2023 statt. Die Auftragsvergabe und der Projektstart erfolgen unmittelbar nach Vergabe. Der Baubeginn muss im Herbst 2023 erfolgen. Die Fertigstellung soll zum 01.08.2025, die Inbetriebnahme zum 01.09.2025 erfolgen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 35
        Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 40
        Kostenkriterium - Gewichtung: 25
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Rechnungsnachlauf). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn sich das Projekt unerwartet verzögert.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Beschreibung der Optionen:

        Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:

        Stufe 1: LPH 6-7, gem. § 55 f HOAI 2021

        Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021

        Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.

        Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Eignungsnachweise und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,

        b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;

        c) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,

        d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,

        e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,

        f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,

        g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,

        h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

        i) Erklärung Bezug Russland;

        j) Erklärung Masernschutzgesetz.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS);

        b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Erklärung d. Bieters bzw. d. Bietergem. über d. Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte (FK) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9 in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020-2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel v. 1 techn. festangest. Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs.1 VgV im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist v. den freien MA auszufüllen.

        b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation 1 GF od. 1 FK gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anford., wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur" od. „staat. geprüfter Techniker" od. „Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorg.technik o.vgl. gem. §75 VgV im jeweil. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis d. Vorlage Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe Fachrichtung u. Abschlussdatums. Falls im jeweil. Herkunftsstaat d. Berufsbez. „Ingenieur" od. „staat. geprüfter Techniker" od. „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vgl.bare fachli. Qualifikat. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie– gewährleistet ist.

        c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9 (HLS) ist jew. durch Vorlage e. aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserf. f. d. o.g. GF od. die o.g. FK im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslauf.

        d) Angabe von 1 Ref. gem. § 75 Abs. 5 VgV.

        Für das Ref.proj. gelten folg. Mindestanforderungen:

        - Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.06.2015-31.05.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.

        - TA-Leistung Hochbauprojekt

        - Bauvol. mind. 750.000 € brutto (KG 400, ALG 1-3, 8+ 9(50%), HLS)

        - LPH 6-8 beauftragt bzw. vollst. erbracht

        - mind. 3 der ALG 1-3, 8 + 9(50% HLS) beauftragt bzw. vollst. erbracht

        - Einhaltung Barrierefreiheit

        - Maßnahme im lauf. Betrieb m. Publikumsverkehr

        - Zus.arbeit m. öff. AG bzw. Einhaltung d. einschläg. Vergaberichl. (Anl.3 zu Art.44 BayHO (ANBest-K))

        Die Nichteinhaltung der Mind.anforderungen führt zum Ausschluss.

        Folg. weitere Angaben, über die Mind.kriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich:

        — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,

        — ggf. Benennung UnterAN,

        — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,

        — Proj.bezeichn./-beschreibung,

        — AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.

        Sonstiges: Vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte sind aussagekräftig auf je höchstens 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite darzustellen u. zu beschreiben. Die graph. Darstellung (z.B. m. Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Ref.projekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft u. nachvollzogen werden können.

        e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung d. angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neunen Büro besteht.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.

        Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt VI. 17 (Erklärung zum Masernschutz) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Eignungsnachweise und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80534
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80534
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
        Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).

        Siehe VI.4.1)
        München
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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