Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43231947) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Saalekreis Номер конкурса: 43231947 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis
Referenznummer der Bekanntmachung: VST-132/2023/BuLeistungsgegenstand ist die Lieferung und Montage von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen in Trägerschaft des Landkreis Saalekreis.
06217 Merseburg
Lieferung und Montage von 129 Stück mobile Videokonferenzsysteme
REACT-EU "Mobile Videokonferenzsysteme"
Eine Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln gemäß Richtlinie REACT-EU: "Mobile Videokonferenzsysteme" des Ministeriums für Bildung des Lande Sachsen-Anhalt.
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung siehe Formblatt 124 LD.
Der Bewerber verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mittel, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Bieter verfügt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
- Liste mit Angaben der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts und des Empfängers einzureichen.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
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Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
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Weiterhin sind folgende Angaben, Unterlagen bzw. Zertifikate zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot einzureichen:
-Herstellerzertifikat zur Fachkunde für die angebotenen Displays
-Zertifizierung als Befestigungstechniker für die Monteure der Displays
-Prospektmaterial und Datenblätter der angebotenen Produkte einschließlich Software
Die geforderten Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber wird keine Unterlagen und Nachweise nachfordern.
Siehe Abschnitt I, Öffentlicher Auftraggeber
Domplatz 9, Schloss, Raum 213
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Eine Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln gemäß Richtlinie REACT-EU: "Mobile Videokonferenzsysteme" des Ministeriums für Bildung des Lande Sachsen-Anhalt.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.