Museum construction work (Германия - Тендер #43165201) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) Номер конкурса: 43165201 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Museum construction work
2023/S 120-381090
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
NV18 zu RA1.RT4.612.01 Ausstellungsbau WUB-KM2-FPE
NV18_NA23 zu RA1.RT4.612.01 Ausstellungsbau WUB-KM2-FPE
Der Sammlungsbau wird im Rahmen der Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert bzw. weitgehend erneuert. Die Ausstellungen werden inhaltlich, medial und gestalterisch neu gestaltet oder aktualisiert und entsprechend den neu Entwickelten Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Sanierung Sammlungsbau: RA1.RT4.612.01 Ausstellungsbau WUB-KM2-FPE
Im Sammlungsbau des Deutschen Museums werden die Dauerausstellungen Wasser- und Brückenbau, Kraftmaschinen 2 und Foucaultsches Pendel umfassend neugestaltet.
Aufgabe dieser Beschaffung ist, den Ausstellungsbau für diese Ausstellungen neu zu errichten.
Teilleistungen sind u. a.:
— Bau Vitrinen und sonstige Ausstellungselemente inklusive Beleuchtung und Herstellen der Elektroanschlüsseab definiertem Übergabepunkt, Herstellung,
— Grafik, Umzug bereits bestehender Ausstellungselemente (Brücken- und Wasserbau).
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
RA1.RT4.612.01 Ausstellungsbau WUB-KM2-FPE
Section VI: Complementary information
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist aufzehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Grundauftrag siehe II.2.4
Zusätzlich beauftragte Leistungen NV18 NA23
provisorische Grafiken für Motorenregal
Grundauftrag: siehe Ziffer II.2.4
Aktuelle Änderung:Siehe Ziffer VII.1.4 und VII.1.6
provisorische Grafiken für Motorenregal
Mit Ausstellungseröffnung konnten nicht alle Motoren innerhalb der Großinszenierung „Motorenregal“ integriert werden. Zur Vermeidung inhaltlicher und didaktischer Lücken waren temporäre Grafiken zur Ilustration der betroffenen Motoren erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.