Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164780) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Pommersfelden Номер конкурса: 43164780 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die Gemeinde Pommersfelden
Referenznummer der Bekanntmachung: MLF Pommersfelden-LimbachLieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 in zwei Losen für die Gemeinde Pommersfelden - Feuerwehr Pommersfelden-Limbach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines MLF nach DIN 14530-25 bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
Los 2 - Die Beladung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Mind. drei Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.