Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #43164732) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 43164732 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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BIM-Planung Parsberg barrierefreier Ausbau (Los 1; Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7), BIM-Planung Beratzhausen Erneuerung Verkehrsstation (Los 2; Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7) und BIM-Planung Ochenbruck Erneuerung Unterführung (Los 3; Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7)
Reference number: 23FEI67275BIM-Planung Parsberg barrierefreier Ausbau (Los 1; Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7),
BIM-Planung Beratzhausen Erneuerung Verkehrsstation (Los 2; Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 +
optional 6-7) und BIM-Planung Ochenbruck Erneuerung Unterführung (Los 3; Gewerke VA, ING, TWP, TA;
Lph 1-4 + optional 6-7)
Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in
Betracht.
Los 1 BIM - Planung barrierefreier Ausbau Parsberg
Lot No: 1Parsberg
Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7
Folgende optionalen Leistungen sind für Los 1 vorgesehen:
-Objektplanung Verkehrsanlage: Lph 6-7
-50 Hz Anlagen : Lph 6-7
-Objektplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6-7
-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6
Los 2 BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Beratzhausen
Lot No: 2Beratzhausen
Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7
Folgende optionalen Leistungen sind für Los 2 vorgesehen:
-Objektplanung Verkehrsanlage: Lph 6-7
-50 Hz Anlagen : Lph 6-7
-Objektplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6-7
-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6
Los 3 BIM-Planung Erneuerung Unterführung Ochenbruck
Lot No: 3Ochenbruck
Gewerke VA, ING, TWP, TA; Lph 1-4 + optional 6-7
Folgende optionalen Leistungen sind für Los 3 vorgesehen:
-Objektplanung Verkehrsanlage: Lph 6-7
-50 Hz Anlagen : Lph 6-7
-Objektplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6-7
-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk: Lph 6
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind
im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein
Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der
beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der
Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Minimum level(s) of standards possibly required:Für alle Lose ist folgender Referenznachweis erforderlich:
--> Referenznachweise des Bewerbers
Der Bewerber hat kumulativ eine Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen nachzuweisen, welche unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens bearbeitet und innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags technisch umgesetzt und abgeschlossen wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Planung der Erneuerung von 2 Bahnsteigen innerhalb einer Verkehrsstation des schienengebundenen Verkehrs für Verkehrsstationen/ Bahnhöfe in den Lph 1 bis 4
2. Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Elektrotechnik 50 Hz-Anlagen (Elektrische Energieanlagen) in den Lph 1 bis 4
Die Mindestanforderungen können durch den Bewerber durch eine Referenz dargestellt und erfüllt
werden. Alternativ kann der Bewerber jedoch auch je Anforderung eine Referenz vorlegen und diese
dadurch erfüllen.
Für alle Lose ist folgender Referenznachweis erforderlich:
--> Referenznachweise des Bewerbers
-Technische Ausstattung BIM des Bewerbers:
Der Bewerber hat den Nachweis über das Vorhandensein von 2 BIM-spezifischen Arbeitsplatz/Arbeitsplätze zu erbringen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein.
Der Bewerber muss für mindestens 2 Arbeitsplatz/Arbeitsplätze die Mindestanforderungen oder eine gleichwertige Arbeitsplatzkonfiguration nachweisen.
Hardware: Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Hardware in ausreichender Anzahl vorhanden ist und dem Stand der Technik entspricht.
Software (BIM und CAD): Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Software in ausreichendem Umfang vorhanden ist und durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Nachfolgende Präqualifizierungen sind für alle Lose erforderlich:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1 Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt- und Landschaftsplanung Karlsruhe
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb
ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
- Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße
im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,
Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den
vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen
Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im
Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
- Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber
tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem
Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten
und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur
unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in
Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung
nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer
2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
5) Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung
der Nachweispflicht angerechnet.
-Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
-Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.