Miscellaneous special-purpose machinery (Германия - Тендер #43164660) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 Номер конкурса: 43164660 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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DMA mit DEA-Anschluss - PR381355-2590-W
Reference number: PR381355-2590-WDMA mit DEA-Anschluss
Fraunhofer IZM
Gustav-Meyer-Allee 25
13355 Berlin
Deutschland
Die Bedeutung der mechanischen Werkstoffprüfung unter dynamischen Beanspruchungen an mi-niaturisierten Prüfkörpern und an Mikrokomponenten hat in den letzten Jahren enorm zugenom-men. Die Bestimmung der thermo-mechanischen Werkstoffeigenschaften mit Hilfe der Dynamisch-Mechanischen Analyse hat sich an verschiedenen Instituten mittlerweile zu einem Standardmess-verfahren etabliert.
Dieses Messverfahren liefert wertvolle Informationen über die Werkstoffeigenschaften in Abhängig-keit von der Temperatur und Belastungszeit/-Frequenz bei dynamischer Belastung. Daraus lassen sich Aussagen zu Spannungen und Deformationen, sowie zu deren Phasenverschiebung ableiten. Eine weitere wichtige Werkstoffgröße ist die Glasübergangstemperatur, die ebenso mit Hilfe der DMA ermittelt werden kann. Im Weiteren soll sich das Analysegerät durch ein getrenntes Belastungssystem (Statisch/Dynamisch) auszeichnen, so dass zum einen dynamische Belastungen aufgebracht und zum anderen reale Relaxations- und Retardationsmessungen möglich werden. Daraus lassen sich repro-duzierbare Ergebnisse für FE-Simulation generieren, aus denen sich neue Werkstoffmodelle zur Lang-zeitstabilität abgeleitet werden können.
Mit Hilfe einer neuen Prüfapparatur soll es möglich werden, sowohl an kleinen Prüfkörpergeometrien (Folien) als auch an hochfesten Verbundwerkstoffen und/oder Komponenten der Mikrosystemtech-nik, Untersuchungen in Abhängigkeit von Temperatur und Frequenzen, entsprechend den Erforder-nissen vornehmen zu können (Niedrig- / Hochlast - DMA).
Neben der Analyse der viskoelastischen Werkstoffeigenschaften in Abhängigkeit von der Temperatur und Belastungszeit/Frequenz, werden ebenso vermehrt Untersuchungen zum Einfluss der Feuchtig-keit gefordert, so dass die Apparatur mit einer integrierten Feuchtkammer ausgestattet sein soll.
In zunehmenden Maße werden Kopplungen mit externen Messgeräten (Dielektrisch/elektrisch/op-tisch) ebenso zunehmend wichtiger, um während der mechanischen und thermischen (Wechsel-) Belastungen weiteren Informationen zum Werkstoffverhalten (Dielektrisch, elektrischer Widerstand, Rissausbreitung) simultan zu bekommen. Hierzu sind entsprechende und programmierbare Schnitt-stellen im Hauptgerät erforderlich.
Auf dem Markt der Gerätehersteller gibt es zahlreiche Analysegeräte, die diese Werkstoffcharakteri-sierungen durchführen können. Doch nur wenige Hersteller bieten Geräte mit unabhängigen An-triebsysteme für dynamische und statische Belastungen und mit einem entsprechenden Feuchtgene-rator an, die für ein breites Probenspektrum am Fraunhofer IZM erforderlich sind.
Optionen:
1.3.3 Feuchte-Reservoir für Messzeiten von 8 ..12 h
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18857532ed4-3ea7bfc050d765ff
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18857532ed4-3ea7bfc050d765ff
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
entfällt
entfällt
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.