Thermal insulation work (Германия - Тендер #43164371) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Markt Lam Номер конкурса: 43164371 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Sonnenschutz (BA 1)
Reference number: 1851-20Anbau an das bestehende Schulgebäude und Teilsanierung der Grund- und Mittelschule Lam im Rahmen eines 1. Bauabschnitts
93462 Lam, Ginglmühler Weg 23
WDVS:
176 m² Verunreinigungen entfernen
ca. 67 m² Grundierung Sockel
ca. 67 m² Sockeldämmung
ca. 67 m² Putz mit Armierung
ca. 40 m² Mineraldämmplatten 180 mm
ca. 72 m² Mineraldämmplatten 100 mm
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (sofern einschlägig)
- Nachweis über Eintragung in Handwerksrolle (sofern einschlägig)
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise
nachzureichen.
Haftpflichtversicherung:
Der AN ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen, die Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € abdeckt. Er hat diesen Versicherungsschutz auf Verlangen nachzuweisen.
Bauleistungsversicherung
Der AG hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Auf die Bestimmungen des Versicherungsvertrag wird verwiesen, in den auf Verlangen Einblick gewährt wird. An der Prämie für diese Versicherung beteiligt sich der AN mit einem einmaligen Abzug von der ersten Zahlung in Höhe von 0,15% der Bruttoauftragssumme. Jedes Schadenereignis ist dem AG unverzüglich schriftlich zu melden.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
- ausschließlich elektronische Abgabe und Öffnung der Angebote
- nur Vertreter des Auftraggebers
- ausschließlich elektronische Abgabe und Öffnung der Angebote
- nur Vertreter des Auftraggebers
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Markt Lam