Structural shell work (Германия - Тендер #43163757) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Aschaffenburg Номер конкурса: 43163757 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kronberg Gymnasium 4. Bauabschnitt: Sanierung und Erweiterung Rohbau I Gründung
Kronberg Gymnasium
4. Bauabschnitt: Sanierung und Erweiterung
Sanierung: 2-geschossiger Massivbau
Aufstockung: Holzbauweise eingeschossig
Fundamentarbeiten für die Aufstockung
Aschaffenburg
350 m² Abbruch Pflaster und Plattenbelag
35 m³ Abbruch Stahlbetonwände
600 m³ Erdaushub mit Entsorgung
38 St. Einzelfundamente
280 m Mikrobohpfähle
70 m Pfahlkopfbalken
340 m³ Hinterfüllungen
200 m² Abdichtung und Perimeter-Dämmung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272976
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Anschrift siehe Nr. I.1)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechts- und Vergabeamt