Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43163336) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Pommersfelden Номер конкурса: 43163336 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Logistik für die Gemeinde Pommersfelden
Referenznummer der Bekanntmachung: TSF-L Pommersfelden-SteppachLieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Logistik TSF-L nach Baubeschreibung des Bayerischen Innenministeriums von 02/21 für die Gemeinde Pommersfelden - Feuerwehr Steppach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L nach Baubeschreibung des Bayerischen StMi vom 02/21, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau und Ausbau des Mannschaftsraums.
Los 2 - Rollwägen
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von diversen Rollwägen für die Beladung eines TSF-L
Los 3 - Die Beladung
Los-Nr.: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung für ein TSF-L und dessen Rollwägen, nach Baubeschreibung des Bayerischen StMi von 02/21.
Mind. drei Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.