Training seminars (Германия - Тендер #43163335) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Номер конкурса: 43163335 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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DigitalPakt + EFRE -Lieferung Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung, Lizenzpaket, Schulung des Lehrpersonals, Unterrichtsbegleitung (0142)
Reference number: 30-ZV-0142/23Es ist beabsichtigt, für drei Pilotprojekte an den Berufsschulen „Otto-von-Guericke“, „Eike-von-Repgow“ und „Otto Schlein“ Lizenzen für eine Software zum Erstellen interaktiver 3D-Animationen als auch Schulungen und Unterrichtsbegleitung für Pilotklassen in ausgewählten Bildungsgängen zu beschaffen. Dafür wird ein EVB-IT-Rahmenvertrag für die Positionen 1 bis 4 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Eine besondere Kündigung erfolgt nicht. Der Vertrag einschließlich AGB ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Magdeburg
Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) die nicht dem Punkt III.1.1.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und VI.3) aufgelistet.
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Nähere Informationen zu präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen sind unter Abschnitt VI. 3) dargestellt.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen):
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen):
a) Angaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
b) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher einzureichen:
a) Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
b) Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
c) Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
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3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Nachweis der Kompetenz der Erstellung von Moodle-Kursen anhand fertiger OER-Kurse
- Nachweis Schulungen und Unterrichtsbegleitung am mindestens 10 Schulen.
- Der Auftragnehmer soll mindestens einen Mitarbeiter im Entwicklerteam der angebotenen Software nachweisen. Mindestens ein Mitarbeiter verfügt im Hinblick auf Studium, Ausbildung oder nachgewiesene 2 Referenzen zu Schulungen im Schulbereich oder in Zusammenarbeit mit der Lehrerbildung (Berufserfahrung) eine fachliche Eignung nach. (siehe Leistungsverzeichnis)
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4) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Musterstellung
1) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
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2) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original
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3) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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4) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
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Weitere Bedingungen sind unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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