Cleaning and polishing products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43163319) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt Номер конкурса: 43163319 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung Reinigungs- und Pflegemittel
Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0489Lieferung Reinigungs- und Pflegemittel
Reinigungs- und Pflegemittel
Los-Nr.: 1Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Los 1
Waschmittel
Los-Nr.: 2Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Los 2
Hautschutz
Los-Nr.: 3Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Los 3
Grundreiniger/Beschichtung
Los-Nr.: 4Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Los 4
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen).
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
a) für Personenschäden 1.000.000 EUR und
b) für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 100.000 EUR.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, inklusive der Zahl der Führungskräfte.
5. ZV2 - Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen.
6. ZV3 für Bietergemeinschaften.
7. ZV4 & ZV 5 für die Verwendung von Nachunternehmern.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
entfällt
entfällt
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.