Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61604
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/02/2023
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI61604_92320120_MKA001
Bezeichnung des Auftrags:
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
24/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 7 767 463.05 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/02/2023
Ende: 31/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 50 081.26 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA001: Der Nachtrag 01 beinhaltet die erforderliche und nicht vorgesehene Leistung der Lieferung von 2 Kabeltrommel, die nicht im Hauptvertrag vertraglich vereintbart waren und
dienen zur Sicherstellung des Bahnbetriebs.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und
in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies
stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 7 767 463.05 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 7 817 544.31 EUR